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Wirtschaft und Arbeit

Wirtschaft und Unternehmen

Die Wirtschaft im Kanton Aargau ist vielfältig und breit abgestützt. Der Bereich Wirtschaft und Unternehmen bietet einen Überblick über Aargauer Unternehmen, Arbeitsstätten und Beschäftigte, aufgeschlüsselt nach den drei Wirtschaftssektoren Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistungen. Ergänzend dazu finden sich Angaben zu Betreibungen sowie weiterführende Informationen zur Aussenhandelsstatistik und zu Preisen und Preisindizes.

Der Wirtschaftsstandort Aargau ist geprägt von vielen kleinen Betrieben und wenigen grossen Arbeitgebern: Ende 2023 gab es 46'890 aktive Arbeitsstätten, die Beschäftigungszahlen stiegen weiter an, und fast jede/r Zweite arbeitete in einem Betrieb mit 50 und mehr Beschäftigten. Sowohl Handelsregister- und Gründungsdaten als auch Betreibungs- und Konkurszahlen zeigen, wie dynamisch sich die Unternehmenslandschaft im Aargau verändert – bei einer stetig zunehmenden Anzahl von Firmen sowie steigenden Konkurs- und Betreibungsverfahren.

Unternehmen: Arbeitsstätten und Beschäftigte

Der Kanton Aargau ist ein bedeutender Wirtschaftsstandort der Schweiz: Dank seiner zentralen Lage und einer vielseitigen Branchenstruktur hat er sich zu einem dynamischen Unternehmensstandort entwickelt. Die Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT) des Bundesamts für Statistik (BFS) liefert Angaben zur Anzahl Unternehmen, Arbeitsstätten und Beschäftigten. Diese können unter anderem nach Wirtschaftszweigen (Stichwort NOGA) und räumlichen Einheiten aufgeschlüsselt werden. Damit zeichnet die STATENT ein umfassendes Bild der Wirtschaftslandschaft. Sie wird jährlich erstellt. Es werden alle Unternehmen erfasst, die ab einer Lohnsumme von 2'300 Franken im Referenzmonat Dezember AHV-Beiträge für ihre Beschäftigten bezahlt haben. Die Publikation erfolgt 20 Monate nach dem Referenzmonat.

363'288 Beschäftigte im Kanton Aargau per Ende 2023.
46'890 Arbeitsstätten zählte der Aargau per Ende 2023.
86,3 % der Arbeitsstätten hatten weniger als zehn Beschäftigte.

Ende 2023 waren im Kanton Aargau 363'288 Personen in 46'890 Arbeitsstätten beschäftigt

Ende 2023 waren im Kanton Aargau insgesamt 46'890 Arbeitsstätten aktiv, das sind 589 oder 1,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Grossteil davon, nämlich 40'461 Arbeitsstätten (86,3 %), waren Mikrobetriebe mit weniger als 10 Beschäftigten. Allerdings arbeiteten in diesen Betrieben nur 25,7 Prozent aller Beschäftigten. Weitere 5'312 Arbeitsstätten (11,3 %) zählten zwischen 10 und 49 Beschäftigte. In diesen kleinen Betrieben waren 28,9 Prozent aller Beschäftigten des Kantons tätig. Schliesslich gab es 1'117 mittlere bis grosse Betriebe mit 50 und mehr Beschäftigten. Diese vergleichsweise kleine Gruppe stellte mit 45,4 Prozent beinahe die Hälfte aller Arbeitsplätze im Aargau.

Die nachfolgende Grafik zeigt, wie sich die Arbeitsstätten und Beschäftigten im Kanton Aargau im Jahr 2023 prozentual auf verschiedene Betriebsgrössen und Wirtschaftssektoren verteilen.

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Die Verteilung der Arbeitsstätten nach Grössenklasse unterscheidet sich je nach Wirtschaftssektor. Im Landwirtschaftssektor (Sektor 1) finden sich fast ausschliesslich Mikrobetriebe und nur 2,8 Prozent in den anderen Grössenklassen. Im Industriesektor (Sektor 2) und im Dienstleistungssektor (Sektor 3) hingegen ist der Anteil an kleinen, mittleren und grossen Betrieben deutlich höher als im Sektor 1: Insgesamt liegt er im Industriesektor bei 20,7 Prozent und im Dienstleistungssektor bei 13,2 Prozent. Entsprechend hoch sind die Anteile der in diesen Betrieben beschäftigten Personen.

Weitere Informationen:

Handelsregister Aargau: Betriebe und Rechtsformen im Überblick

Im Handelsregister des Kantons Aargau werden die wichtigsten Informationen zu Unternehmen eingetragen, wie etwa Firma, Sitz, Zweck, zeichnungsberechtigte Personen, Gesellschaftskapital und rechtliche Verhältnisse.

Am 1. Januar 2025 gab es im Kanton Aargau insgesamt 46'239 im Handelsregister eingetragene Betriebe, darunter 17'058 Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs), 13'142 Aktiengesellschaften sowie 12'791 Einzelunternehmen. Seit 1990 nimmt die Anzahl GmbHs stetig zu, seit 2019 machen sie sogar die Mehrheit aller im Handelsregister eingetragenen Betriebe aus, noch vor den Aktiengesellschaften und Einzelfirmen.

Unternehmen: Neugründungen, Betreibungen und Konkursverfahren

Die Statistik der Neugründungen des Bundesamts für Statistik (BFS) zeigt auf, wo und in welchen Branchen neue Firmen entstehen. Die Betreibungs- und Konkursstatistik des BFS liefert Daten zu Betreibungshandlungen, Konkursverfahren und daraus resultierenden Verlusten auf Kantonsebene – sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen.

Das kantonale Bruttoinlandprodukt (BIP)

Das Bruttoinlandprodukt (BIP) ist eine volkswirtschaftliche Kennzahl, die angibt, wie viel Wert eine Region innerhalb einer bestimmten Zeitperiode durch Waren und Dienstleistungen neu schafft (ohne Vorleistungen). Das BFS veröffentlicht die Statistik der BIP der Kantone einmal pro Jahr jeweils Ende Oktober für das vorletzte Jahr. Sie misst die wirtschaftliche Tätigkeit der Schweizer Kantone und bietet eine Grundlage, um Veränderungen in der wirtschaftlichen Entwicklung einzelner Regionen zu bewerten.

Aussenhandel

Die kantonale Aussenhandelsstatistik ist ein wichtiger regionaler Wirtschaftsindikator. Sie gibt Auskunft über die Struktur und die Entwicklung der Exporte und Importe in den Kantonen und Grossregionen.

Preise

Preisstatistiken sind relevante Konjunkturindikatoren und werden in der Schweiz seit 1914 erhoben. Preise und Preisentwicklung beeinflussen als grundlegende ökonomische Variablen den Lauf der Wirtschafts-, Politik- und Sozialgeschichte und umgekehrt. Heute sind verschiedene Stellen bei Bund und Kantonen mit den Preisstatistiken beauftragt. Die aktuellen Zahlen zu Indices verschiedener Bereiche finden Sie unter folgenden Links:

Begriffsdefinitionen

Arbeitsstätte

In der STATENT ist eine Arbeitsstätte ein Unternehmen oder ein Teil eines Unternehmens, der sich an einem bestimmten Ort befindet (Fabrik, Laden, Atelier, Büro, Hotel, Restaurant, Magazin, usw.). Dort führen eine oder mehrere Personen Tätigkeiten für dasselbe Unternehmen aus.

Beschäftigte

In der STATENT umfassen die Beschäftigten alle Personen (Unselbstständig- und Selbstständigerwerbende), die eine Tätigkeit ausüben, mit der sich Güter oder Dienstleistungen erzeugen lassen. Eine Person mit mehreren Arbeitsverträgen wird mehrmals als beschäftigt erfasst, sofern die Arbeitsverträge mit verschiedenen Unternehmen abgeschlossen wurden. Hat die Person hingegen mehrere Arbeitsverträge mit einem einzigen Arbeitgeber, so wird sie nur einmal als beschäftigte Person erfasst. Die Anzahl der Beschäftigten ist nicht gleichzusetzen mit der Anzahl Arbeitsplätze beziehungsweise Stellen (Positionen) und auch nicht mit der Anzahl Erwerbstätiger (Personen).

Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten

Für die Beschäftigung in Vollzeitäquivalenten wird das Arbeitsvolumen sämtlicher Voll- und Teilzeitbeschäftigten, das normalerweise in Arbeitsstunden gemessen wird, in Vollzeitbeschäftigte umgerechnet.

Unternehmen

In der STATENT und darauf basierenden Statistiken wird ein Unternehmen als eine rechtlich unabhängige Einheit definiert, die über Entscheidungsautonomie verfügt. Dies bedeutet beispielsweise, dass ein Unternehmen selbst strategische Entscheide fällt, dass es Immobilien kaufen und verkaufen kann oder es die Personen, mit denen es einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, selbst bezahlt. Eine Einheit wird statistisch als Unternehmen erfasst, sobald sie für ihre Beschäftigten AHV-Beiträge bezahlt. Alle wirtschaftlichen Akteure (natürliche oder juristische Personen), die AHV-Beiträge ab der Einkommensschwelle von jährlich 2'300 Franken abrechnen, werden in der STATENT als produktive Einheiten ("Unternehmen") definiert.

Von diesem Unternehmensbegriff ist der Eintrag im Handelsregister zu unterscheiden. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis zur Identifikation von Rechtseinheiten, die ein Gewerbe betreiben, und dient der Schaffung von Rechtssicherheit im Wirtschaftsverkehr. Eingetragen werden Rechtseinheiten nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei für gewisse Rechtsformen – etwa Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften oder Stiftungen – der Eintrag grundsätzlich vorgeschrieben ist. Andere Einheiten wie Einzelunternehmen oder Vereine sind nur unter bestimmten Voraussetzungen eintragungspflichtig. Zudem werden nicht alle wirtschaftlich aktiven Einheiten im Handelsregister erfasst, etwa Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 100'000 Franken oder Unternehmen des öffentlichen Rechts.

Der Unternehmensbestand der STATENT und jener des Handelsregisters sind deshalb nicht deckungsgleich. Die STATENT erfasst produktive wirtschaftliche Einheiten auf Basis ihrer AHV-Abrechnung, während das Handelsregister Rechtseinheiten nach rechtlichen Kriterien und Eintragungspflichten abbildet.

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