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Staat und Politik

Steuern

Steuern prägen die finanzielle Situation von Bevölkerung, Unternehmen und Staat – und die Steuerstatistik macht diese Zusammenhänge sichtbar. Sie zeigt, wie sich Einkommen, Vermögen und Steuererträge der natürlichen und juristischen Personen entwickeln. Darüber hinaus bietet diese Seite Kennzahlen zu Gemeindesteuererträgen sowie aktuelle und vergangene Normsteuererträge der Aargauer Gemeinden.

Im Steuerjahr 2022 blieben die durchschnittlichen steuerbaren Einkommen der natürlichen Personen stabil, während das steuerbare Vermögen zurückging. Gleichzeitig stiegen die Einnahmen aus der einfachen Kantonssteuer leicht an. Bei den juristischen Personen stiegen im Jahr 2023 Gewinne und Steuerertrag deutlich. Auf Gemeindeebene bleiben die Steuerfüsse ein wichtiges Steuerungs- und Standortinstrument: Für das Jahr 2026 haben neun Gemeinden ihren Steuerfuss gesenkt und elf ihn erhöht. Der kumulierte Normsteuerertrag liegt im Jahr 2024 bei 3'100 Franken pro Einwohner/in. 137 Gemeinden haben einen tieferen und 60 Gemeinden einen höheren Normsteuerertrag pro Einwohner/in.

Steuern natürliche Personen

Die Steuerstatistik der natürlichen Personen zeigt, wie sich Einkommen, Vermögen und Steuerbelastung der Steuerpflichtigen im Kanton Aargau entwickeln. Dabei wird unterschieden zwischen dem totalen Einkommen, das sämtliche Einkünfte aus Arbeit, Sozialversicherungen, Kapitalanlagen und Liegenschaften umfasst, dem Reineinkommen, das sich aus dem totalen Einkommen nach Abzug von Gewinnungskosten und allgemeinen Steuerabzügen ergibt, und dem steuerbaren Einkommen, das zusätzlich um Sozialabzüge (insbesondere für Kinder, Betreuung und Unterstützung) reduziert ist. Grundlage bilden die ordentlichen Steuerveranlagungen von Privatpersonen des Kantonalen Steueramts. Dadurch sind Auswertungen unter anderem nach Alter, Zivilstand sowie Einkommens- und Vermögensklassen möglich. Alle Steuerpflichtigen müssen jährlich ihre Angaben zu Einkommen und Vermögen für das vergangene Jahr in der Steuererklärung deklarieren. Die Bewertung der Vermögen erfolgt jeweils per 31. Dezember. Die Angaben werden von den Steuerbehörden geprüft und resultieren in einer definitiven Rechnung. In günstigen Fällen kann diese Rechnung nach wenigen Monaten ausgestellt werden, in komplizierteren Fällen oder bei Rekurs kann dies jedoch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Deshalb sind die neuesten Zahlen der jährlichen Steuerstatistik jeweils drei Jahre alt.

1,61 Mrd. Fr. wurden durch die einfache Kantonssteuer 2022 eingenommen.
406‘713 Steuerpflichtige gab es 2022 im Kanton Aargau.
69'711 Fr. war 2022 das durchschnittliches Reineinkommen pro Steuerpflichtigen.

Stabile durchschnittliche Einkommen, rückläufige Vermögen

Im Steuerjahr 2022 beliefen sich die Einnahmen aus der einfachen Kantonssteuer auf 1,61 Milliarden Franken. Davon entfielen rund 1,45 Milliarden Franken auf die Einkommenssteuer und 166 Millionen Franken auf die Vermögenssteuer. Insgesamt stiegen die Einnahmen um 1,4 Prozent gegenüber dem Steuerjahr 2021. Das durchschnittliche steuerbare Einkommen pro Steuerpflichtigen blieb bei rund 64'300 Franken. Das durchschnittliche steuerbare Vermögen sank hingegen um 3,4 Prozent auf 241'404 Franken. Insgesamt waren im Jahr 2022 406'713 Personen im Kanton Aargau steuerpflichtig (ohne Quellensteuerpflichtige). Dies entspricht einem Zuwachs von 1,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Die untenstehende Grafik zeigt den Anteil der Steuerpflichtigen nach Stufe des steuerbaren Einkommens sowie ihren Anteil am steuerbaren Einkommen und an der Einkommensteuer im Jahr 2022.

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16,5 Prozent der Steuerpflichtigen verfügten über ein steuerbares Einkommen von mehr als 100‘000 Franken. Ihr Anteil am gesamten steuerbaren Einkommen betrug 41,2 Prozent. Aufgrund des progressiven Steuertarifs trugen sie 51,7 Prozent zur einfachen Einkommenssteuer bei. 45,1 Prozent der Aargauer Steuerpflichtigen wiesen ein steuerbares Einkommen unter 50‘000 Franken auf. Dies entsprach einem Einkommensanteil von 16,8 Prozent und machte 10,4 Prozent des Einkommenssteuerertrags aus.

Die Vermögensverteilung unter den Aargauer Steuerpflichtigen zeigt deutliche Unterschiede: Im Steuerjahr 2022 verfügten 11,5 Prozent der Steuerpflichtigen über ein steuerbares Vermögen von über 500‘000 Franken. Diese Gruppe besass 83,1 Prozent des gesamten versteuerten Vermögens im Kanton Aargau und trug 87,4 Prozent zu den Einnahmen aus der einfachen Vermögenssteuer bei – das entspricht rund 320 Millionen Franken. Die übrigen 12,6 Prozent der Einnahmen aus der einfachen Vermögenssteuer stammten von den 22,9 Prozent der Steuerpflichtigen, deren steuerbares Vermögen zwischen 1 und 500‘000 Franken lag. Knapp zwei Drittel aller Steuerpflichtigen zahlten hingegen keine Vermögenssteuern, da sie über kein steuerbares Vermögen verfügten.

Weitere Informationen:

Steuern juristische Personen

Die Steuerstatistik der juristischen Personen beschreibt Reingewinne, Eigenkapitale und Steuererträge für Unternehmen und andere Körperschaften im Kanton Aargau. Sie stützt sich auf die Veranlagungen von Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften und weiteren Gesellschaftsformen und gibt Einblick in Steueraufkommen der Unternehmen und die wirtschaftliche Struktur des Kantons Aargau. Die jährliche Statistik basiert zum Grossteil auf definitiven Steuerveranlagungen der juristischen Personen des Kantonalen Steueramts und erscheint – wie die Steuerstatistik der natürlichen Personen – in der Regel drei Jahre nach dem Steuerjahr.

6,4 Mrd. Fr. betrug 2023 der Reingewinn der juristischen Personen im Aargau.
420,8 Mio. Franken wurde 2023 aus der einfachen Kantonssteuer eingenommen.
77,9 % der steuerbaren Unternehmen sind im tertiären Sektor tätig.

Reingewinn der Aargauer Unternehmen 2023 stark gestiegen

Im Steuerjahr 2023 gab es im Kanton Aargau 31'402 steuerpflichtige juristische Personen (ohne Vereine und Stiftungen). Das sind 3,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Die steuerpflichtigen Unternehmen erzielten zusammen einen Reingewinn von 6,4 Milliarden Franken, (+28,8 %). Das Eigenkapital nahm um 7,8 Prozent zu und lag Ende 2023 bei knapp 50 Milliarden Franken. Die Einnahmen aus der einfachen Kantonssteuer stiegen um 15,1 Prozent auf 420,8 Millionen Franken und erreichten damit den höchsten Stand seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2001.

Die untenstehende Grafik bildet den prozentualen Anteil an Reingewinn, Eigenkapital und Steuern juristischer Personen im Kanton Aargau im Jahr 2023 ab, nach Wirtschaftszweig unterteilt.

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Mit 77,9 Prozent war die grosse Mehrheit der juristischen Personen im tertiären Sektor (Dienstleistungen) tätig. Auf den sekundären Sektor (Industrie und Produktion) entfielen 21,3 Prozent, während lediglich 0,8 Prozent dem primären Sektor (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) zuzuordnen waren. Knapp die Hälfte des Reingewinns wurde in den Branchen verarbeitendes Gewerbe sowie Energie- und Wasserversorgung erwirtschaftet. Letztere konnte, vor allem durch die starke Gewinnsteigerung bei der Energieversorgung, den Reingewinn gegenüber dem Vorjahr mit 1,9 Milliarden Franken mehr als verdreifachen (+229,5 %). Mit knapp einem Viertel hatte die Branche Finanz- und Versicherungsdienstleistungen den grössten Anteil am Eigenkapital. Vier Branchen (verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung sowie Handel) steuerten 64,6 Prozent zu den Einnahmen aus der einfachen Kantonssteuer bei, obwohl sie nur 26,5 Prozent der Pflichtigen ausmachten.

Gemeindesteuerfüsse

Steuerfüsse bestimmen, wie hoch die von Kanton und Gemeinden erhobenen Steuern im Verhältnis zur berechneten Grundsteuer (einfachen Steuer) ausfallen. Sie wirken direkt auf die steuerliche Belastung von Privatpersonen und Unternehmen und beeinflussen damit auch die finanzielle Attraktivität einer Gemeinde oder des Kantons. In diesem Abschnitt finden sich aktuelle und historische Steuerfüsse des Kantons Aargau und seiner Gemeinden.

101 % beträgt der durchschnittliche Steuerfuss im Kanton Aargau 2026.
Mit 48 % hat Oberwil-Lieli 2026 den tiefsten Steuerfuss.
Mit je 127 % haben Mellikon und Ammerswil die höchsten Steuerfüsse 2026.

Neun Gemeinden senkten ihren Steuerfuss, elf Gemeinden haben ihn erhöht

Im Vergleich zum Vorjahr haben per 1. Januar 2026 neun Gemeinden ihren Steuerfuss gesenkt und elf Gemeinden erhöht. Am stärksten konnte die Gemeinde Villnachern durch die Fusion mit Brugg ihren Steuerfuss senken, nämlich von 120 auf 97 Prozent. Ohne Fusionseffekte konnte die Gemeinde Kaiseraugst ihren Steuerfuss von 60 auf 50 Prozent senken. Am stärksten erhöht hat ihren Steuerfuss die Gemeinde Ammerswil, und zwar um 18 Prozentpunkte von 109 auf 127 Prozent.

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Oberwil-Lieli weist mit einem unveränderten Steuerfuss von 48 Prozent nach wie vor den tiefsten Gemeindesteuerfuss aller Aargauer Gemeinden auf; dies nicht nur in Bezug auf das laufende Jahr, sondern auch im Vergleich zu allen Aargauer Gemeindesteuerfüssen seit 1960 (aufgezeichnete Zeitreihe). Wie im Vorjahr ist Geltwil mit 50 Prozent auf dem zweituntersten Platz, neu gemeinsam mit Kaiseraugst. Den höchsten Steuerfuss von 127 Prozent weisen die Gemeinden Mellikon und Ammerswil auf, gefolgt von Hallwil und Oberhof mit 126 Prozent.

(Stand: 19. Juni 2026)

Entwicklung der Gemeindesteuerfüsse (ab 1975) (XLSX, Januar 2026, 17 KB)

Weitere Informationen:

Normsteuerertrag

Der Normsteuerertrag pro Kopf ist ein Mass für die Ressourcenstärke einer Gemeinde und ermöglicht die Vergleichbarkeit zwischen den Gemeinden. Der Normsteuerertrag basiert auf den Erträgen des Rechnungsjahrs und ergibt sich aus der Summe der Sollsteuererträge folgender Positionen (Art. 5 Abs. 2 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden, FiAG):

  • Ertrag der Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen (inkl. Quellensteuern) bei Anwendung des durchschnittlichen Steuerfusses,
  • Gemeindeanteil an Kapital- und Gewinnsteuern der juristischen Personen,
  • Gemeindeanteil der Grundstückgewinnsteuer,
  • Gemeindeanteil der Erbschafts- und Schenkungssteuern

Vor der Einführung des Normsteuerertrags war die Steuerkraft das Mass für die Ressourcenstärke der Gemeinden.

3'120 Fr. pro Einwohner/in betrug der Normsteuerertrag 2025.
Mit 1'983 Fr. pro Einwohner/in hatte Menziken 2025 den tiefsten Normsteuerertrag pro Kopf.
1/3 der Gemeinden hatten 2025 einen Normsteuerertrag zwischen 2'600 und 3'000 Fr. pro Kopf.

Normsteuerertrag pro Einwohner/in steigt 2025 um 0,6 Prozent

Der Normsteuerertrag 2025 beträgt über alle Aargauer Gemeinden hinweg kumuliert 3'120 Franken pro Einwohner/in. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr beträgt 0,6 Prozent oder 20 Franken pro Person.

69 Prozent der Gemeinden verzeichneten 2025 einen Anstieg des Normsteuerertrags pro Einwohner/in. Am stärksten stieg der Ertrag in Leuggern (+1'058 Franken), Laufenburg (+1'024 Franken) und Olsberg (+837 Franken). In 31 Prozent der Gemeinden ging der Normsteuerertrag pro Einwohner/in im Jahr 2025 zurück. Am stärksten sank er in Döttingen (−5'615 Franken), dies aber aufgrund eines Ausreissers im Vorjahr. Ebenfalls stark gesunken ist der Normsteuerertrag in Geltwil (−2'273 Franken) und in Holderbank (−1'310 Franken).

Die untenstehende Karte zeigt die Normsteuererträge pro Einwohner/in in den Aargauer Gemeinden für das Jahr 2025.

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Von allen Aargauer Gemeinden weisen im Jahr 2025 Oberwil-Lieli (7'053 Franken), gefolgt von Baden (5'778 Franken) und Ennetbaden (5'688 Franken) die höchsten Normsteuererträge pro Kopf auf. Am anderen Ende der Rangliste liegen die Gemeinden Menziken (1'983 Franken pro Einwohner/in), Oberkulm (2'043 Franken) und Unterkulm (2'055 Franken).

Betrachtet man die räumliche Verteilung, so sieht man die Tendenz, dass die Zentren und Agglomerationen sowie Gemeinden mit Nähe zu Basel und Zürich hohe Normsteuererträge pro Einwohner/in aufweisen. Auffällig ist ein Band von Gemeinden mit überdurchschnittlich hohen Normsteuererträgen von über 3'430 Franken pro Einwohner/in, welches von Jonen im Süden über Oberwil-Lieli und Bellikon bis nach Baden im Norden reicht. In den Bezirken Zofingen und Kulm sind, mit Ausnahme von Zofingen und Hirschthal, viele Gemeinden mit Normsteuererträgen von weniger als 2'500 Franken pro Einwohner/in zu finden.

Erläuterungen

Rechnungs- vs. Steuerjahr

Die Gemeindefinanzstatistik weist Erträge und Aufwände aus, die während des Rechnungsjahrs respektive Kalenderjahrs buchhalterisch verbucht worden sind. Somit enthalten die Gemeindefinanzen oder auch der Normsteuerertrag Erträge verschiedener Steuerjahre. Davon unterscheiden sich die Steuerstatistiken, die auf Zahlen des jeweiligen Steuerjahrs beruhen. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr, in dem die Einkommen und Gewinne erzielt wurden und nimmt damit eine ökonomische Sichtweise ein. Die Steuerstatistik bildet das Steuerjahr ab, unabhängig davon, in welchem Jahr die darauf zu entrichtenden Steuern buchhalterisch verbucht oder bezahlt worden sind.

Steuererträge (Steuerjahr)

Die im Rahmen der Steuerstatistik ausgewiesenen Steuererträge entsprechen, sofern nicht anders gekennzeichnet, der einfachen Kantonssteuer (100 Prozent) und zeigen die Erträge pro Steuerjahr. Entsprechend sind die Kantons- und Gemeindesteuerfüsse nicht berücksichtigt. Ebenfalls ausser Acht gelassen werden die Erträge aus der Quellensteuer, die mit einer Jahressteuer separat erfassten Einkünfte (z. B. Kapitalleistungen aus Vorsorge), sowie die Grundstücksgewinn- und Erbschaftssteuern.

Begriffsdefinitionen

Durchschnittlicher Steuerfuss

Gemäss Art. 5 Abs. 3 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden (FiAG) ergibt sich der durchschnittliche Steuerfuss (ausgedrückt in Prozentpunkten) aus der Division der über alle Gemeinden summierten Erträge der Gemeindesteuern der natürlichen Personen durch die Summe der für alle Gemeinden auf 100 Prozent umgerechneten Erträge der Gemeindesteuern der natürlichen Personen, multipliziert mit 100.

Gewinnungskosten

Gewinnungskosten entstehen entweder im Zusammenhang mit der Erzielung eines Einkommens aus Haupt- oder Nebenerwerb oder eines Gewinns aus der Führung des eigenen Geschäfts.

Bei unselbstständig Erwerbenden können dies Berufskosten (z. B. Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte, Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung, Arbeitszimmer/Homeoffice) und Auslagen bei Nebenerwerb sein. Bei selbstständig Erwerbenden fallen darunter die Geschäftsunkosten (z. B. Reisekosten, Personalkosten, Abschreibungen auf Maschinen, Versicherungen, Energie- und Raumkosten, Fahrzeugkosten).

Normsteuerertrag

Der Normsteuerertrag zeigt die Steuerträge eines Rechnungsjahres. Er wird im Rahmen des Finanzausgleichs berechnet und in der Gemeindefinanzstatistik, im Statistikportal von Statistik AargauDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr. sowie durch die Gemeindeabteilung ausgewiesen. Er enthält neben dem ordentlichen Steuerertrag der natürlichen Personen bei mittlerem Steuerfuss auch die Steuern der juristischen Personen sowie die Einnahmen aus den Grundstücksgewinn-, Erbschafts-, Schenkungs- und Nachsteuern auf Gemeindeebene. Die Normierung der Steuererträge der natürlichen Personen auf den mittleren Steuerfuss erlaubt es, Vergleiche zwischen den Gemeinden herzustellen.

Frühere Publikationen