Öffentliche Finanzen
Der Bereich Öffentliche Finanzen zeigt die finanzielle Lage und Entwicklung des Kantons Aargau und seiner Gemeinden – teilweise über mehr als 40 Jahre. Er macht sichtbar, wie der Staat seine finanziellen Mittel einnimmt, wofür sie eingesetzt werden und wie sich Schulden und Vermögen entwickeln.
Die öffentlichen Finanzen im Aargau sind derzeit insgesamt stabil: Der Kanton schloss 2025 mit einem Überschuss von 345,1 Millionen Franken ab und wies einen hohen Selbstfinanzierungsgrad von 250,9 Prozent auf. Auch bei den Gemeinden fiel die Rechnung 2024 bei rund zwei Drittel positiv aus. Unterschiede der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den Gemeinden werden über den Finanzausgleich abgefedert.
Kantonsfinanzen
Die kantonale Abteilung Finanzen veröffentlicht jährlich den Stand und die Entwicklung der Finanzlage des Kantons Aargau und ordnet diese im Vergleich mit anderen Kantonen ein.
- Finanzierungsrechnung (XLSX, Januar 2026, 12 KB)
- Erfolgsrechnung (XLSX, Januar 2026, 15 KB)
- Jahresbericht mit Jahresrechnung, Abteilung Finanzen, Departement Finanzen und RessourcenDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.
- Weitere Finanzkennzahlen zur Aargauer Staatsrechnung, Statistikportal Statistik AargauDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.
Finanzlage der Aargauer Gemeinden
Die Gemeindefinanzstatistik basiert auf den Jahresrechnungen der Aargauer Gemeinden und enthält die Finanzkennzahlen zu Ergebnis und Finanzierung der Gemeinden, sowohl mit als auch ohne Spezialfinanzierungen.
Gemeindefinanzen 2025
Im Jahr 2025 belief sich das Gesamtergebnis aller Aargauer Gemeinden inklusive Spezialfinanzierungen auf rund 74 Millionen Franken. Dies entspricht einem Rückgang von 6,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2024: 79 Millionen Franken). Dennoch kann von einer soliden Finanzlage die Rede sein, da zwei Drittel der Gemeinden Überschüsse erwirtschaftet haben. 70,6 Prozent verfügen über ein Nettovermögen. Die übrigen Gemeinden weisen eine – mit wenigen Ausnahmen – gut tragbare Nettoschuld aus.
Die untenstehende Grafik zeigt die kumulierten Überschüsse und Defizite aller Aargauer Gemeinden seit 2014, inklusive Spezialfinanzierungen. Gleichzeitig wird die jeweilige Anzahl der Gemeinden mit positivem beziehungsweise negativem Rechnungsabschluss pro Jahr ausgewiesen.
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Im Jahr 2025 erzielten 129 der 197 Aargauer Gemeinden ein positives oder mindestens ausgeglichenes Gesamtergebnis inklusive Spezialfinanzierungen in der Höhe von insgesamt 114 Millionen Franken. 68 Gemeinden wiesen Defizite im Umfang von insgesamt rund 40 Millionen Franken aus. Die Zahl der Gemeinden mit Gewinn oder Verlust blieb damit gegenüber dem Vorjahr relativ stabil (2024: 133 Gemeinden mit Überschüssen beziehungsweise 64 Gemeinden mit Defiziten). Die Entwicklung seit 2014 zeigt, dass das kumulierte Defizit in den letzten drei Jahren wieder grösser geworden ist; so wie es schon 2016 einmal der Fall war.
Der betriebliche Aufwand der Gemeinden ist 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 3,4 Prozent auf 3ʼ776 Millionen Franken gestiegen. Der betriebliche Ertrag hat um 1,3 Prozent zugenommen und lag bei 3ʼ733 Millionen Franken.
Die Nettoinvestitionen aller Aargauer Gemeinden inklusive Spezialfinanzierungen betrugen im Jahr 2025 482 Millionen Franken. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Zunahme von 7,8 Prozent. Die meisten Nettoinvestitionen, nämlich 210 Millionen Franken, wurden im Bereich Bildung getätigt.
Gemeindefinanzen ohne Spezialfinanzierungen
Betrachtet man die Gemeindefinanzen ohne die Spezialfinanzierungen konnten 131 Gemeinden ein positives oder mindestens ausgeglichenes Gesamtergebnis in der Höhe von insgesamt 100 Millionen Franken ausweisen. 66 Gemeinden schlossen mit einem Defizit ab. Das kumulierte Defizit dieser Gemeinden lag bei 37 Millionen Franken.
Die Nettoinvestitionen ohne Spezialfinanzierungen sind zum dritten Mal in Folge gestiegen – von 316 Millionen Franken im Jahr 2022 auf 411 Millionen Franken im Jahr 2025.
Selbstfinanzierungsgrad liegt im Fünfjahresdurchschnitt bei der Mehrheit der Gemeinden über 100 Prozent
Die interaktive Karte unten zeigt den Selbstfinanzierungsgrad der Aargauer Gemeinden im Fünfjahresdurchschnitt der Jahre 2021 bis und mit 2025.
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Da der Selbstfinanzierungsgrad von Jahr zu Jahr deutlich schwanken kann, erlaubt die Betrachtung über mehrere Jahre zuverlässigere Aussagen. Bei 61,4 Prozent der Aargauer Gemeinden liegt dieser Wert über 100 Prozent. Im Jahr 2025 erreichten 40,1 Prozent der Gemeinden einen Selbstfinanzierungsgrad von mehr als 100 Prozent. Über alle Aargauer Gemeinden hinweg lag der Selbstfinanzierungsgrad 2025 bei 85,7 Prozent. Im Fünfjahresdurchschnitt betrug er 112,6 Prozent.
Die Zahlen der Gemeindefinanzen ohne Spezialfinanzierungen finden sich im StatistikportalDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr. und im GemeindeporträtDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.. Ergänzende schriftliche Analysen mit Einordnung und Hintergrundwissen zu den Zahlen finden sich im Factsheet (PDF, 366 KB) der Gemeindeabteilung und in der Medienmitteilung des Departements für Volkswirtschaft und Inneres (DVI).
Weitere Informationen:
- Weitere Daten zu den Gemeindefinanzen, Statistikportal Statistik AargauDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.
- Interaktive Webapplikation und Visualisierung der Daten, Gemeindeporträt Statistik AargauDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.
- Weiterführende Informationen zur Gemeindefinanzaufsicht, Gemeindeabteilung (Finanzaufsicht) des Kantons Aargau
Finanzausgleich
Der innerkantonale Finanzausgleich zwischen den Gemeinden bezweckt die Schaffung von ausgewogenen Verhältnissen bei der Steuerbelastung und den Ausgaben der Gemeinden. Im Kanton Aargau umfasst er den Ressourcenausgleich (Steuerkraftausgleich und Mindestausstattung), den Lastenausgleich (Bildungs- und Soziallastenausgleich sowie den räumlich-strukturellen Lastenausgleich) und die Ergänzungsbeiträge. Im Jahr 2026 erhielten 134 Gemeinden Beiträge aus dem Finanzausgleichsfonds, 62 Gemeinden bezahlten eine Abgabe.
Umgesetzt wird der Finanzausgleich durch die Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI). Angaben zu den Zahlungen in den einzelnen Ausgleichsinstrumenten sowie den Beträgen pro Gemeinde finden sich bei der Gemeindeabteilung oder auf dem Statistikportal von Statistik Aargau unter folgenden Links:
- Ausgleichsbeträge des Finanz- und Lastenausgleichs, Statistikportal Statistik AargauDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.
- Steuererträge Rechnungsjahr, z.B. Normsteuerertrag, Statistikportal Statistik AargauDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.
Erläuterungen
Rechnungs- vs. Steuerjahr
Die Gemeindefinanzstatistik weist Erträge und Aufwände aus, die während des Rechnungsjahrs respektive Kalenderjahrs buchhalterisch verbucht worden sind. Somit enthalten die Gemeindefinanzen oder auch der Normsteuerertrag Erträge verschiedener Steuerjahre. Davon unterscheiden sich die Steuerstatistiken, die auf Zahlen des jeweiligen Steuerjahrs beruhen. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr, in dem die Einkommen und Gewinne erzielt wurden und nimmt damit eine ökonomische Sichtweise ein. Die Steuerstatistik bildet das Steuerjahr ab, unabhängig davon, in welchem Jahr die darauf zu entrichtenden Steuern buchhalterisch verbucht oder bezahlt worden sind.
Begriffsdefinitionen
Nettoschuld I pro Einwohner/in
Die Nettoschuld I pro Einwohner/in wird als Gradmesser für die Verschuldung verwendet. Eine Pro-Kopf-Verschuldung bis 2'500 Franken kann als tragbar eingestuft werden. Bei der Beurteilung ist ergänzend die finanzielle Leistungsfähigkeit massgebend, wobei insbesondere der Selbstfinanzierungsanteil zu berücksichtigen ist.
Steuererträge (Steuerjahr)
Die im Rahmen der Steuerstatistik ausgewiesenen Steuererträge entsprechen, sofern nicht anders gekennzeichnet, der einfachen Kantonssteuer (100 Prozent) und zeigen die Erträge pro Steuerjahr. Entsprechend sind die Kantons- und Gemeindesteuerfüsse nicht berücksichtigt. Ebenfalls ausser Acht gelassen werden die Erträge aus der Quellensteuer, die mit einer Jahressteuer separat erfassten Einkünfte (z. B. Kapitalleistungen aus Vorsorge), sowie die Grundstücksgewinn- und Erbschaftssteuern.
Erträge (Rechnungsjahr)
Die Einnahmen einer Gemeinde (Erträge) bestehen neben den Steuereinnahmen des Rechnungsjahrs aus weiteren Erträgen. Die wichtigsten Erträge neben den Steuern sind die Transfererträge (z. B. wenn Gemeinde A eine Aufgabe für Gemeinde B erfüllt, erhält Gemeinde A eine finanzielle Entschädigung von Gemeinde B), die Entgelte (z. B. Feuerwehrersatzabgabe) sowie der Finanzertrag (z. B. Zinserträge, Liegenschaftenerträge). Kleinere Einnahmen sind z. B. Gebühren für die Benützung von öffentlichen Einrichtungen wie die Kehrichtentsorgung oder Erträge aus der Erteilung von Konzessionen, z. B. für Marktstände oder die Nutzung von Erdwärme.
Selbstfinanzierungsgrad
Der Selbstfinanzierungsgrad zeigt, welcher Anteil der Nettoinvestitionen aus eigenen Mitteln finanziert werden kann. Ein Selbstfinanzierungsgrad von über 100 Prozent weist auf eine hohe Eigenfinanzierung hin. Der Anteil sollte nicht unter 50 Prozent liegen. Jährliche Schwankungen beim Selbstfinanzierungsgrad sind nicht ungewöhnlich, langfristig sollte ein Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent angestrebt werden.
Spezialfinanzierungen
Unter Spezialfinanzierung wird die Bindung von Einnahmen an bestimmte Aufgaben (Zweckbindung) verstanden. Das bedeutet, dass diese Einnahmen vollständig für jene Aufgabe (z.B. Abwasser, Kehricht), für welche sie eingenommen worden sind, eingesetzt werden müssen. Sie stehen daher für allgemeine bzw. andere Gemeindeaufgaben nicht zur Verfügung. Spezialfinanzierungen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Dies kann ein Gemeindeversammlungsbeschluss oder übergeordnetes Recht sein.
Frühere Publikationen
- Gemeindefinanzstatistik 2025 (XLSX, Juli 2026, 1,2 MB)
- Gemeindefinanzstatistik 2024 (XLSX, Juli 2025, 1,2 MB)
- Gemeindefinanzstatistik 2023 (XLSX, April 2025, 1,2 MB)
- Gemeindefinanzstatistik 2022 (XLSX, November 2024, 1,2 MB)
- Gemeindefinanzstatistik 2021 (XLSX, Juni 2022, 976 KB)
- Gemeindefinanzstatistik 2020 (XLSX, Juni 2021, 378 KB)
- Gemeindefinanzstatistik 2019 (XLSX, Juli 2020, 387 KB)
- Gemeindefinanzstatistik 2018 (XLSX, Juli 2020, 379 KB)
- Gemeindefinanzstatistik 2017 (XLSX, Juli 2020, 556 KB)
- Gemeindefinanzstatistik 2016 (XLSX, Juli 2020, 549 KB)
- Gemeindefinanzstatistik 2015 (XLSX, Juli 2020, 566 KB)
- Gemeindefinanzstatistik 2014 (XLSX, Juli 2020, 547 KB)
- Gemeindefinanzstatistik 2013 (ZIP, 2 Dokumente, September 2015, 1,9 MB)
- Gemeindefinanzstatistik 2012 (ZIP, 2 Dokumente, Januar 2015, 2,1 MB)
- Gemeindefinanzstatistik 2011 (ZIP, 2 Dokumente, Dezember 2012, 2,8 MB)
- Öffentliche Verwaltung und Finanzen, Bundesamt für Statistik (BFS)Das Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.
- Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD)Das Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.
- Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV)Das Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.