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Gesellschaft

Sozialhilfe

Diese Seite bietet einen Überblick über die Sozialhilfe im Kanton Aargau. Sie zeigt zentrale Kennzahlen und Entwicklungen und beleuchtet Unterschiede zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen.

Die Lage in der Sozialhilfe hat sich im Aargau in den letzten Jahren entspannt: 2024 sank die Zahl der Sozialhilfebeziehenden erneut und die Sozialhilfequote fiel auf 1,6 Prozent, den tiefsten Stand seit Erhebungsbeginn 2005. Gleichzeitig bleibt das Sozialhilferisiko ungleich verteilt: Besonders betroffen sind Kinder und Jugendliche sowie Personen ohne nachobligatorische Ausbildung, und bei ausländischen Personen liegt die Quote weiterhin deutlich höher als bei Schweizerinnen und Schweizern.

Sozialhilfe: Kennzahlen und Entwicklungen

Die Sozialhilfestatistik gibt Auskunft über die erbrachten kantonalen Sozialhilfeleistungen sowie über die unterstützen Personen im Kanton Aargau. Die zugrunde liegenden Daten stammen aus der Sozialhilfestatistik des Bundesamts für Statistik (BFS).

Seit April 2024 wird bei der Sozialhilfestatistik auf eine modernisierte Datenerhebung umgestellt. Dadurch basiert die Sozialhilfestatistik 2024 auf einer gemischten Datengrundlage, da alte und modernisierte Datenlieferungen parallel verwendet werden. Ab der Sozialhilfestatistik 2025 kommt es infolge der vollständigen Umstellung zu einem Methodenbruch.

11'327 Sozialhilfebeziehende im Kanton Aargau, 2024.
1,6 % betrug die Aargauer Sozialhilfequote 2024.
Ca. 1/3 aller Sozialhilfebeziehenden sind Kinder und Jugendliche.

Kantonale Sozialhilfequote sinkt auf 1,6 Prozent

Im Jahr 2024 haben die Gemeinden im Kanton Aargau insgesamt 11'327 Personen mit Sozialhilfe unterstützt. Das sind 546 Personen beziehungsweise 4,6 Prozent weniger als im Vorjahr. Damit setzt sich der Rückgang der Sozialhilfebeziehenden bereits im siebten Jahr in Folge fort. Die Sozialhilfequote liegt neu bei 1,6 Prozent – der tiefste Wert seit Einführung der Statistik im Jahr 2005. Auch die Anzahl der Sozialhilfedossiers ist weiter rückläufig und liegt aktuell bei 7'364 (–3,3 % im Vergleich zum Vorjahr). Ein Dossier kann eine oder mehrere unterstützte Personen, etwa einen Haushalt oder eine Familie, umfassen.

Die untenstehende Grafik zeigt die Entwicklung der Sozialhilfequote des Kantons und der Schweiz zwischen 2005 und 2024, aufgeschlüsselt nach Nationalität.

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Deutliche Unterschiede zwischen einzelnen Bevölkerungsgruppen lassen sich anhand von Nationalität, Alter und Ausbildung ausmachen. Während die Sozialhilfequote bei ausländischen Personen im Jahr 2024 3,2 Prozent beträgt, liegt sie bei Schweizerinnen und Schweizern bei 0,9 Prozent. Innerhalb der ausländischen Bevölkerung zeigt sich zudem ein deutlicher Unterschied zwischen den Geschlechtern: Während die Quote bei Männern 3,0 Prozent beträgt, liegt sie bei Frauen bei 3,6 Prozent. Diese Differenz ist bei der Schweizer Bevölkerung mit 0,1 Prozentpunkten deutlich tiefer. Insbesondere Kinder und Jugendliche sind von Sozialhilfe betroffen – ihre Sozialhilfequote liegt im Jahr 2024 bei 2,5 Prozent und damit über den Werten anderer Altersgruppen. Bei allen Altersgruppen unter 65 Jahren ist die Quote gegenüber dem Vorjahr rückläufig, diejenige der über 65-Jährigen bleibt stabil. Deutliche Unterschiede bestehen auch beim Ausbildungsniveau: 44,7 Prozent der 25- bis 64-jährigen Sozialhilfebeziehenden verfügen über keine nachobligatorische Ausbildung. Dieser Anteil liegt in der Aargauer Gesamtbevölkerung mit 13,4 Prozent deutlich tiefer (Strukturerhebung des Bundesamts für Statistik, BFS). Lediglich 5,5 Prozent der Sozialhilfebeziehenden haben einen tertiären Abschluss, im Vergleich zu 43,6 Prozent in der Aargauer Gesamtbevölkerung.

Die kantonale Sozialhilfestatistik erfasst Schweizerinnen und Schweizern sowie ausländische Personen mit längerfristiger Aufenthaltsbewilligung. Asylsuchende und Schutzsuchende mit Status S werden separat erfasst.

Weitere Informationen:

Erläuterungen

Grundgesamtheit der Statistik

Die Sozialhilfestatistik des BFS umfasst alle Dossiers der wirtschaftlichen Sozialhilfe, in denen im Laufe eines Kalenderjahrs mindestens einmal finanzielle Unterstützung ausbezahlt wurde. Berücksichtigt werden zudem die Dossiers, bei denen die letzte Zahlung in der zweiten Jahreshälfte des Vorjahres erfolgte. Nicht enthalten ist die Sozialhilfe im Flüchtlingsbereich und im Asylbereich, da diese in separaten Statistiken erfasst werden.

Modernisierung Sozialhilfestatistik

Seit April 2024 wird bei der Sozialhilfestatistik auf eine modernisierte Datenerhebung umgestellt. Dadurch basiert die Sozialhilfestatistik 2024 auf einer gemischten Datengrundlage, da alte und modernisierte Datenlieferungen parallel verwendet werden. Zu beachten ist, dass modernisierte Datenlieferungen oft noch unvollständige Informationen enthalten. Um dennoch vergleichbare Resultate zu erhalten, kommen Übergangs- und Ausfallgewichtungen zum Einsatz, sodass die wichtigsten Indikatoren weiterhin konsistent bleiben. Differenzen bei den Werteausprägungen werden durch Recodierungen abgefedert. Die Auswertungen für das Jahr 2024 sind daher mit Vorbehalt zu betrachten. Für das Datenjahr 2024 lieferten im Kanton Aargau 22 von 173 Datenlieferanten mit der modernisierten Erhebungsmethode im Bereich der wirtschaftlichen Sozialhilfe.

Weitere Informationen zur Modernisierung der Sozialhilfestatistik (SHS)Das Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr. finden sich auf der Homepage des Bundesamts für Statistik.

Begriffsdefinitionen

Dossier

Jedes Sozialhilfedossier repräsentiert eine Unterstützungseinheit. Die Begriffe Dossier und Unterstützungseinheit werden gleichbedeutend verwendet. Ein Dossier gilt als abgeschlossen, wenn mehr als sechs Monate seit dem letzten Leistungsbezug vergangen sind.

Haushaltquote

Anteil der unterstützten Privathaushalte mit Leistungsbezug im Erhebungsjahr an allen Privathaushalten der Wohnbevölkerung gemäss Bevölkerungsstatistik des Vorjahres.

Sozialhilfebeziehende Person

Eine Person gilt als sozialhilfebeziehend, wenn sie in der Erhebungsperiode mindestens einmal Leistungen bezogen hat. Enthalten sind alle Personen aus Dossiers, deren antragstellende Person entweder Schweizerin bzw. Schweizer ist oder Ausländerin bzw. Ausländer, mit Ausnahme von Personen mit Aufenthaltsstatus "Asylsuchende/r N", "Vorläufig aufgenommene/r Person/Flüchtling F" (bis sieben Jahre in der Schweiz), "Flüchtling mit Asyl B" (bis fünf Jahre nach Einreichung des Asylgesuchs) und "Schutzstatus S".

Sozialhilfequote

Anteil der Sozialhilfebeziehenden (alle Personen im Dossier/in der Unterstützungseinheit) mit Leistungsbezug im Erhebungsjahr an der ständigen Wohnbevölkerung gemäss Bevölkerungsstatistik des Vorjahres.

Unterstützungseinheit

Die wirtschaftliche Einheit, die für die Leistungsberechnung und -ausrichtung relevant ist. Neben alleinlebenden Einzelpersonen gelten folgende miteinander verwandte Personen, die im gleichen Haushalt leben, als Unterstützungseinheit: Ehepaare mit und ohne Kinder, Elternteile mit Kindern. Häufig werden in der Praxis unverheiratete Paare, welche in einem stabilen Konkubinat zusammenleben (Beziehungsdauer von mind. zwei Jahren und/oder gemeinsame Kinder), ebenfalls als eine Unterstützungseinheit geführt.

Frühere Publikationen