Jährliche Meldedaten der Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege einreichen
Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege haben der Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten gemäss deren Aufforderung die jährlich erforderlichen Meldedaten des vorangegangenen Jahres einzureichen.
Fristen beachten
Voraussetzungen
Jede bei der Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten gemeldete Organisation mit Geschäftssitz im Kanton Aargau wird zu Jahresbeginn aufgefordert, die gemäss deren Vorgaben notwendigen Meldedaten fristgerecht einzureichen.
Ablauf
- Schritt 1
Das Online-Formular "Meldedaten DAF" ist mit Stichtag 31. Dezember elektronisch auszufüllen, auszudrucken und unterzeichnet postalisch einzureichen. - Schritt 2
Die unten aufgeführten Pflegefamilien- und Pflegekinderverzeichnisse sind herunterzuladen und gemäss Vorgaben ausgefüllt per E-Mail an shw@ag.ch einzureichen. Bitte achten Sie drauf, dass Sie das E-Mail verschlüsselt verschicken. (Siehe Hinweise zum Einreichen der Meldedaten)
Sollten Änderungen der Verhältnisse des vorangegangenen Jahres in der Organisation oder in deren Tätigkeit noch nicht gemeldet worden sein, so sind diese vollständig zusammen mit den Verzeichnissen per E-Mail nachzureichen. - Schritt 4
Die Meldedaten und Verzeichnisse werden durch die Abteilung SHW auf ihre Vollständigkeit und hinsichtlich Erfüllung der Vorgaben überprüft. - Schritt 6
Die Dienstleistungsanbieter der Familienpflege erhalten von der Abteilung SHW eine Rückmeldung.
Benötigte Unterlagen
- Verzeichnisvorlage Pflegefamilien (XLSX, 1 Blatt, 37 KB)
- Verzeichnisvorlage Pflegekinder (XLSX, 1 Blatt, 51 KB)
Fristen und Termine
Eingabefrist der Meldedaten und der notwendigen Beilagen sind jeweils der 15. März des folgenden Kalenderjahres.
Kosten
Keine
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