Austritts- und Mutationsmeldungen von Aargauer Personen in ausserkantonalen Behinderteneinrichtungen einreichen
Für alle Aargauer Personen in einer ausserkantonalen Erwachsenen- oder Kinder- und Jugendeinrichtung müssen finanzrelevante Änderungen sowie weitere Mutationen und Austritte dem Kanton gemeldet werden.
Unterlagen benötigt | Fristen beachten | Elektronisch durchführbar
Voraussetzungen
Für alle Aargauer Kinder und Jugendliche, welche in eine anerkannte Aargauer Kinder- und Jugendeinrichtung eintreten, muss die Einrichtung den Eintritt im CONNET erfassen. Dies gilt auch für Mutationen und Austritte. Für die Benutzung der Applikation ist eine vorgängige Registrierung im Smart Service Portal notwendig.
Ablauf
- Ändern sich die beim Eintritt gemeldeten Daten oder tritt die Person aus der Einrichtung aus, muss dies der Abteilung SHW gemeldet werden
- Erfassen Sie die Mutation oder den Austritt im untenstehenden Webformular.
- Senden Sie die allfällig fallspezifischen Unterlagen verschlüsselt an:
Erwachsene: ivseew.shw@ag.ch
Kinder und Jugend: ivsekj.shw@ag.ch - Nach dem Hochladen erhalten Sie eine Bestätigung der gemachten Angaben an die erfasste E-Mail-Adresse.
- Die Abteilung SHW passt die Daten in der Klienten-Datenbank an.
Benötigte Unterlagen
- Fallspezifisch gewünschte Unterlagen gemäss Formular.
Fristen und Termine
Jederzeit möglich. Vorgängig oder umgehend nach dem Ereignis.
Kosten
Keine
Rechtliche Grundlagen
SAR Nummer des Betreuungsgesetz
Formulare & Online-Dienstleistungen
- Mutation Erwachsene
- Austritt Erwachsene
- Mutation Kinder und Jugendliche
- Austritt Kinder und Jugendliche
Unterlagen benötigt | Fristen beachten | Elektronisch durchführbar