Erneuerung Anerkennung für Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen beantragen
Mit der Erteilung der Re-Anerkennung wird bestätigt, dass die Einrichtung alle dafür erforderlichen Vorgaben erfüllt.
Fristen beachten | Unterlagen benötigt
Signatur erforderlich
Voraussetzungen
Die Re-Anerkennung wird nur dann erteilt, wenn das Angebot und die Konzepte der Einrichtung einem ausgewiesenen quantitativen und qualitativen Bedarf des Kantons entsprechen und mit seiner Gesamtplanung übereinstimmen (Betreuungsgesetz § 6). Weiter müssen die Anforderungen nach Betreuungsgesetz (§§ 7–12) respektive Betreuungsverordnung (§§ 12–20) erfüllt sein.
Ablauf
- Schritt 1
Aktualisieren Sie die in der "Selbstdeklaration" aufgeführten Unterlagen als Vorbereitung für die Re-Anerkennung für die Vertragsperiode 2027-2030. - Schritt 2
Aktualisieren Sie anhand der "Deklaration Grundlagenkonzepte" Ihre konzeptuellen Grundlagen als Vorbereitung für die Re-Anerkennung für die Vertragsperiode 2027-2030. - Schritt 3
Frühestmöglich wird das weitere Vorgehen für die Re-Anerkennung durch die Abteilung SHW kommuniziert.
Benötigte Unterlagen
Das Gesuch zur Re-Anerkennung einer Einrichtung beinhaltet folgende Unterlagen:
- Unterschriebenes Dokument "Selbstdeklaration"
- Die im Dokument "Selbstdeklaration" aufgeführten Unterlagen
- Unterschriebenes Dokument "Deklaration Grundlagenkonzepte"
- Die im Dokument "Deklaration Grundlagenkonzepte" aufgeführten Unterlagen
Fristen und Termine
Die Unterlagen müssen bis spätestens zum 31. März 2026 an die Einrichtungsverantwortlichen Person der Sektion Aufsicht eingereicht werden.
Anleitungen
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsgesetz, BeG) (SAR 428.500)Das Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.
- Verordnung über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsverordnung, BeV) (SAR 428.511)Das Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.
Formulare & Online-Dienstleistungen
- Selbstdeklaration 2027 - 2030 (RTF, 4 Seiten, 671 KB)
- Deklaration Grundlagenkonzepte (ZIP, 7 Seiten, 165 KB)
Fristen beachten | Unterlagen benötigt
Signatur erforderlich