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Erneuerung Anerkennung für Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen beantragen

Mit der Erteilung der Re-Anerkennung wird bestätigt, dass die Einrichtung alle dafür erforderlichen Vorgaben erfüllt.

Hinweis:

Fristen beachten | Unterlagen benötigt

Signatur erforderlich

Voraussetzungen

Die Re-Anerkennung wird nur dann erteilt, wenn das Angebot und die Konzepte der Einrichtung einem ausgewiesenen quantitativen und qualitativen Bedarf des Kantons entsprechen und mit seiner Gesamtplanung übereinstimmen (Betreuungsgesetz § 6). Weiter müssen die Anforderungen nach Betreuungsgesetz (§§ 7–12) respektive Betreuungsverordnung (§§ 12–20) erfüllt sein.

Ablauf

  • Schritt 1
    Aktualisieren Sie die in der "Selbstdeklaration" aufgeführten Unterlagen als Vorbereitung für die Re-Anerkennung für die Vertragsperiode 2027-2030.
  • Schritt 2
    Aktualisieren Sie anhand der "Deklaration Grundlagenkonzepte" Ihre konzeptuellen Grundlagen als Vorbereitung für die Re-Anerkennung für die Vertragsperiode 2027-2030.
  • Schritt 3
    Frühestmöglich wird das weitere Vorgehen für die Re-Anerkennung durch die Abteilung SHW kommuniziert.

Benötigte Unterlagen

Das Gesuch zur Re-Anerkennung einer Einrichtung beinhaltet folgende Unterlagen:

  • Unterschriebenes Dokument "Selbstdeklaration"
  • Die im Dokument "Selbstdeklaration" aufgeführten Unterlagen
  • Unterschriebenes Dokument "Deklaration Grundlagenkonzepte"
  • Die im Dokument "Deklaration Grundlagenkonzepte" aufgeführten Unterlagen

Fristen und Termine

Die Unterlagen müssen bis spätestens zum 31. März 2026 an die Einrichtungsverantwortlichen Person der Sektion Aufsicht eingereicht werden.

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