Sammelrechnung für anerkannte Behinderte- und Betreuungseinrichtung einreichen
Aargauer Einrichtungen sowie ausserkantonale Einrichtungen stellen gegenüber der Abteilung SHW monats- oder quartalsweise Rechnung für inner- oder ausserkantonal platzierte Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und erwachsene Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen.
Voraussetzungen
Die kantonale Zugehörigkeit des Wohnsitzes des betreuten Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen muss beim Eintritt dahingehend geklärt sein, dass der Kanton Aargau dessen Finanzierung übernimmt.
Die Abrechnung erfolgt mittels der Fachapplikation CONNET. Für die Benutzung der Applikation ist vorgängig eine Registrierung im Smart Service Portal erforderlich.
Ablauf
Reichen Sie die Abrechnung via Fachapplikation CONNET termingereicht ein. Nach erfolgter Prüfung durch die Abteilung SHW wird die Abrechnung zur Zahlung freigegeben. Sie finden die Detailangaben zur Abrechnung im Report "Auszahlung" in der Fachapplikation CONNET.
Benötigte Unterlagen
Die benötigten Unterlagen finden Sie im Handbuch CONNET für Einrichtungen. Das Handbuch ist direkt in der Web-Applikation CONNET hinterlegt.
Fristen und Termine
Im Folgemonat der Abrechnungsperiode (Monatsabrechnung)
Kosten
Keine
Formulare & Online-Dienstleistungen
Keine