Eintritts-, Austritts- und Mutationsmeldungen von Erwachsenen in Behinderteneinrichtungen einreichen
Für alle Aargauer Betreuten in einer Aargauer Erwachseneneinrichtung müssen die Eintritte, Mutationen und Austritte im CONNET erfasst werden.
Voraussetzungen
Für alle erwachsenen Personen in einer Aargauer Einrichtung mit besonderen Betreuungsbedürfnissen müssen die Eintritte, Mutationen und Austritte im CONNET erfasst werden. Für die Benutzung der Applikation ist vorgängig eine Registrierung im Smart Service Portal erforderlich.
Bei Eintritten und Mutationen von ausserkantonalen Personen ist zudem das "Gesuch um Kostenübernahmegarantie (KüG) in 4-facher Ausführung bei der Abteilung SHW einzureichen.
Die Finanzierung von Personen in sozialer Notlage (Personen, welche sich in einem Verfahren bei der IV-Stelle der SVA Aargau befinden) meldet uns die Einrichtung den Eintritt mit den nötigen Unterlagen im CONNET.
Ablauf
Erfassen Sie den Eintritt, die Mutation oder den Austritt im CONNET und laden Sie die nötigen Formulare hoch. Bei Eintritten von ausserkantonalen Klientinnen und Klienten ist das Gesuch um Kostenübernahmegarantie (KüG) der Abteilung SHW nach der Erfassung im CONNET postalisch in 4-facher Ausführung zuzustellen.
Benötigte Unterlagen
Die benötigten Unterlagen finden Sie im Handbuch CONNET für Einrichtungen. Das Handbuch ist direkt in der Web-Applikation CONNET hinterlegt.
Fristen und Termine
Vorgängig oder umgehend nach dem Ereignis.
Kosten
Keine
Formulare & Online-Dienstleistungen
Bei stationären Einrichtungen (Wohneinrichtungen) sind zusätzlich folgende Formulare einzureichen:
- Meldung Kosten bei Heimaufenthalt
- Selbstzahlerbestätigung (RTF, 1 Seite, 2,5 MB)
- Kopie der Anmeldung zur Berechnung des individuellen Beitrags (RTF, 1 Seite, 2,5 MB)