Budget für anerkannte Behinderten- und Betreuungseinrichtung einreichen
Anerkannte Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen reichen der Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten jährlich Ende Oktober ihre Budgets zur Prüfung ein. Dieses ist Grundlage für die Leistungsverträge zwischen Kanton und Einrichtungen.
Unterlagen benötigt | Fristen beachten
Voraussetzungen
Diese Vorgaben gelten für anerkannte Einrichtungen gemäss § 6 Betreuungsgesetz.
Ablauf
- Schritt 1
Die Einrichtung wird Anfang Septemeber von der Abteilung SHW mit dem Informationsschreiben über die Vorgaben orientiert. - Schritt 2
Die Einrichtung sendet das Budget für das Folgejahr in der vorgegebenen Form zur Prüfung bis Ende Oktober elektronisch der Abteilung SHW. Die elektronische Zustellung ist ausreichend. - Schritt 3
Mitte Dezember wird der Leistungsvertrag zur Gegenzeichnung an die Einrichtung versandt. Gleichzeitig erhält die Einrichtung eine Rückmeldung zum Budget.
Benötigte Unterlagen
Betriebsabrechnungsbogen (siehe Formulare & Online-Dienstleistungen) mit den entsprechenden Angaben zum Budget der Einrichtung
Fristen und Termine
Budgeteingabe bis 30. Oktober 2026.
Kosten
Keine
Anleitungen
Formulare & Online-Dienstleistungen
Hinweise zum Budget
- Es darf ausschliesslich nur die aufgeschaltete BAB-Version verwendet werden.
- Hinweise zur Verwendung finden Sie in der entsprechenden Wegleitung.
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