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Antrag um Weiterfinanzierung von Abwesenheiten in Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen einreichen

Die im Aargau anerkannten Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und Erwachsene mit besonderen Betreuungsbedürfnissen haben für Klientinnen und Klienten mit Abwesenheiten, die länger als 30 Tage dauern, der Abteilung SHW einen Antrag für die Weiterfinanzierung bis zu max. 90 Tagen einzureichen. Ziel von Betreuungsleistungen während der Abwesenheit ist es, die Re-Integration der betreuten Person in die Einrichtung sicherzustellen.

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Hinweis:

Unterlagen benötigt | Fristen beachten

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen für eine Weiterfinanzierung müssen gegeben sein:

  • Die Abwesenheit ist begründet. Der Wiedereintritt in die Einrichtung ist beabsichtigt.
  • Die Einrichtung spricht sich regelmässig mit den verantwortlichen Personen am Aufenthaltsort ab und erbringt während der Abwesenheit Betreuungsleistungen für die betreute Person und deren Umfeld, sofern die Situation dies zulässt.
  • Der Betreuungsplan wurde der Abteilung SHW bis spätestens zum 30. Abwesenheitstag eingereicht.
  • Nach dem Wiedereintritt berichtet die Einrichtung über die tatsächlich erbrachten Leistungen.

Sind die Voraussetzungen gemäss den "Allgemeinen Vertragsbedingungen für anerkannte Einrichtungen nach Betreuungsgesetz" erfüllt, wird dem Antrag stattgegeben.

Ablauf

  • Schritt 1: Einreichen des Formulars "Betreuungsplan und Bericht betreffend Abwesenheit" in der Fachapplikation CONNET über den Mutationsgrund "Weiterfinanzierung Abwesenheit"
  • Schritt 2: Rückmeldung seitens Abteilung SHW bis zum 60. Abwesenheitstag (Vorentscheid)
  • Schritt 3: Finanzierung bis max. 90 Abwesenheitstage
  • Schritt 4: Nach dem Wiedereintritt: Ergänzung und Einreichen des Formulars "Betreuungsplan und Bericht betreffend Abwesenheit" in der Fachapplikation CONNET über den Mutationsgrund "Rückkehr bei Abwesenheit"
  • Schritt 5: Prüfung des Formulars "Betreuungsplan und Bericht betreffend Abwesenheit" durch die Abteilung SHW
  • Schritt 6: Freigabe, Zurückweisung oder Ablehnung seitens der Abteilung SHW über die Fachapplikation CONNET

Benötigte Unterlagen

  • Formular "Betreuungsplan und Bericht betreffend Abwesenheit"

Fristen und Termine

Bis spätestens am 30. Abwesenheitstag

Kosten

Keine

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