Berichterstattung für anerkannte Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen einreichen
Einrichtungen mit einer Anerkennung müssen gestützt auf § 38 der Betreuungsverordnung jährlich über Leitung, Betreuungsangebot sowie über bauliche und betriebliche Verhältnisse Bericht erstatten.
Fristen beachten | Unterlagen benötigt
Voraussetzungen
Die folgenden Inforamationen richten sich an die anerkannten Einrichtungen im Kanton Aargau, die der Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten gestützt auf § 38 der Betreuungsverordnung jährlich Bericht erstatten.
Ablauf
- Schritt 1
Lesen Sie das Aufforderungsschreiben zur Berichterstattung, das Sie per Mail erhalten haben. - Schritt 2
Rufen Sie die Berichterstattungsdokumente unter "Benötigte Unterlagen" auf und bearbeiten Sie diese. - Schritt 3
Beantworten Sie die Onlineerhebung zur Leistung und Qualität. Der Link für die Onlineerhebung wird Ihnen per E-Mail zugestellt. - Schritt 4
Senden Sie alle Unterlagen der Berichterstattung ausser der Vollständigkeitserklärung elektronisch an die zuständige Fachperson der Abteilung SHW. Die Abteilung SHW empfiehlt den vertraulichen Versand via Secure Mail. Die unterschriebene Vollständigkeitserklärung ist der Abteilung SHW postalisch zuzustellen.
Benötigte Unterlagen
- Die erforderlichen Unterlagen für die Berichterstattung 2025 können als ZIP-Ordner heruntergeladen werden. Die Dokumente im ZIP-Ordner sind entsprechend den Elementnummern im Aufforderungsschreiben vom 2. Februar 2026 nummeriert.
- Berichterstattung 2025 anerkannt (ZIP, 1,5 MB)
Fristen und Termine
Die Eingabefrist für die Berichterstattung ist der 15. Mai 2026.
Kosten
Keine
Fristen beachten | Unterlagen benötigt