Aufenthalt in ausserkantonaler Einrichtung für erwachsene Menschen mit Beeinträchtigungen beantragen
Erwachsene Menschen mit Beeinträchtigungen haben die Möglichkeit, ausserhalb ihres Wohnkantons ein nach der interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) anerkanntes Angebot in Anspruch zu nehmen.
Unterlagen benötigt | Fristen beachten
Voraussetzungen
Das gewählte ausserkantonale Angebot muss dem Bereich B der IVSE unterstellt sein. Die Liste mit den der IVSE unterstellten Einrichtungen befindet sich in der Datenbank der IVSE.
Ablauf
- Schritt 1:
Die gesuchstellende Person füllt das "Gesuch um Bewilligung der Finanzierung des Aufenthalts in einer ausserkantonalen Einrichtung" (siehe Formulare) vollständig aus und sendet es an die Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten, Sektion Ressourcen, Bachstrasse 15, 5001 Aarau.
Bei einem stationären Aufenthalt sind dem Gesuch zusätzliche Beilagen (siehe benötigte Unterlagen) beizulegen. - Schritt 2:
Die Abteilung SHW prüft das Gesuch. Die Bewilligung wird erteilt, sofern die Begründung für den ausserkantonalen Aufenthalt nachvollziehbar ist und alle notwendigen Dokumente vorliegen. - Schritt 3:
Die ausserkantonale Einrichtung erstellt ein Gesuch um Kostenübernahmegarantie und leitet es an die IVSE-Verbindungsstelle des Standortkantons weiter. - Schritt 4:
Die ausserkantonale IVSE-Verbindungsstelle prüft die finanziellen Angaben im Gesuch um Kostenübernahmegarantie (KüG) (verrechenbarer Aufwand) und leitet das Gesuch zur Bewilligung an die Abteilung SHW weiter. - Schritt 5:
Die Abteilung SHW prüft das Gesuch um Kostenübernahmegarantie (KÜG) der ausserkantonalen Einrichtung. - Schritt 6:
Die Abteilung SHW schickt die Kostenübernahmegarantie via ausserkantonale IVSE-Verbindungsstelle an die Einrichtung. Die Abteilung SHW sendet der gesuchstellenden Person die Bewilligung der Finanzierung des Aufenthalts in einer ausserkantonalen Einrichtung (mit Zeitraum und Leistung) zu.
Benötigte Unterlagen
- Personen, die Ergänzungsleistungen oder länger als 6 Monate ein IV-Taggeld beziehen:
Meldung Kosten bei Heimaufenthalt - Personen ohne Anspruch auf Ergänzungsleistungen:
Selbstzahlerbestätigung (RTF, 1 Seite, 2,5 MB) - Personen mit einem pendenten IV-Rentengesuch:
Kopie eines Schreibens der SVA Aargau, das belegt, dass sich die Person in einem Verfahren befindet und eine Kostengutsprache. - Personen mit einem Taggeld von einer Sozialversicherung (ausser IV-Taggeld länger als 6 Monate) oder einem Krankentaggeld:
Anmeldung zu Berechnung des individuellen Beitrags an die Kosten der stationären Einrichtung gemäss § 29a Betreuungsgesetz (RTF, 1 Seite, 2,5 MB) - Falls noch keine Ergänzungsleistungen beantragt wurden, muss bei der SVA Kanton Aargau ein Antrag gestellt werden.
Fristen und Termine
Das "Gesuch um Bewilligung der Finanzierung des Aufenthalts in einer ausserkantonalen Einrichtung" muss nach Möglichkeit vor Eintritt in die Einrichtung, bei Notfallplatzierungen spätestens 30 Tage nach Eintritt eingereicht werden.
Kosten
keine
Formulare & Online-Dienstleistungen
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