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Anmeldung zur Berechnung der finanziellen Leistungsfähigkeit von erwachsenen Menschen mit Beeinträchtigungen einreichen

Erwachsene Menschen mit Beeinträchtigungen, die keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben, beteiligen sich gemäss Betreuungsgesetz mit einem individuellen Beitrag an den Kosten für die Unterstützung beim selbständigen Wohnen durch anerkannte Einrichtungen.

Voraussetzungen

Massgebend für die Höhe des individuellen Beitrages ist die finanzielle Leistungsfähigkeit. Diese wird auf Basis der EL-Berechnung ermittelt (anrechenbare Einnahmen abzüglich anerkannten Ausgaben).

Ablauf

  • Schritt 1:
    Die gesuchstellende Person sendet das komplett ausgefüllte Formular "Anmeldung zur Berechnung der finanziellen Leistungsfähigkeit" (siehe unter Formulare) an: SVA Aargau, Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau.
  • Schritt 2:
    Die SVA teilt der gesuchstellenden Person die Berechnung der finanziellen Leistungsfähigkeit mit.

Fristen und Termine

Keine Einschränkungen. Jederzeit möglich.

Kosten

keine

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen