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Bewilligung zur Durchführung der obligatorischen Erziehungskurse für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial beantragen

Personen mit Hunden eines Rassetyps, welcher zu den Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial zählen, haben eine zusätzliche Ausbildungs- und Prüfungspflicht. Ausbildungsstätten, beziehungsweise Hundetrainerinnen und -trainer, welche die Voraussetzungen erfüllen, können beim Kantonalen Veterinärdienst um eine Bewilligung für die Durchführung der entsprechenden Kurse ersuchen. Das Ausbildungs- und Prüfungsreglement befindet sich im Anhang 1 der Verordnung zum Hundegesetz.

Voraussetzungen

  • seit mindestens fünf Jahren Erfahrung in der praktischen Ausbildung von Hundehaltenden und Hunden
  • nicht wegen Delikten verurteilt, die einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Hund als fragwürdig erscheinen lassen oder deswegen in laufender Strafuntersuchung
  • eine der folgenden Qualifikationen:
    • Certodog Hundeinstruktor/in 1
    • Instruktor/in des Brevets für Hundeführer des Kantonalverbands Aargauer Kynologen (KVAK)
    • Gruppenleiter/in der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG)
    • Wesensrichter/in eines der SKG angehörenden Gebrauchshunderasseclubs,
      wenn die Rasse von der Féderation Cynologique International (FCI) anerkannt ist
    • Spezialist/in zur Abklärung von Verhaltensauffälligkeiten bei Hunden gemäss Art. 68 Abs. 2 lit. b TschV

Ablauf

Ausbildungsstätten, welche die Voraussetzungen erfüllen, stellen ein Gesuch beim Kantonalen Veterinärdienst.

Benötigte Unterlagen

  • Konzept zum Erziehungskurs (gemäss Ausbildungs- und Prüfungsreglement)
  • Nachweis der praktischen Tätigkeit
  • Kopie ID oder Pass
  • aktueller Strafregisterauszug
  • Nachweis der erforderlichen Qualifikationen

Fristen und Termine

Die Gesuche sind an keine Fristen gebunden.

Kosten

Gebühr nach Aufwand, Fr. 250.- bis 750.-

Rechtliche Grundlagen

Kantonsebene

Formulare & Online-Dienstleistungen

Das Ausfüllen eines besonderen Formulars ist nicht notwendig.