Bewilligung zur Durchführung der obligatorischen Erziehungskurse für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial beantragen
Personen mit Hunden eines Rassetyps, welcher zu den Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial zählen, haben eine zusätzliche Ausbildungs- und Prüfungspflicht. Ausbildungsstätten, beziehungsweise Hundetrainerinnen und -trainer, welche die Voraussetzungen erfüllen, können beim Kantonalen Veterinärdienst um eine Bewilligung für die Durchführung der entsprechenden Kurse ersuchen. Das Ausbildungs- und Prüfungsreglement befindet sich im Anhang 1 der Verordnung zum Hundegesetz.
Voraussetzungen
- seit mindestens fünf Jahren Erfahrung in der praktischen Ausbildung von Hundehaltenden und Hunden
- nicht wegen Delikten verurteilt, die einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Hund als fragwürdig erscheinen lassen oder deswegen in laufender Strafuntersuchung
- eine der folgenden Qualifikationen:
- Certodog Hundeinstruktor/in 1
- Instruktor/in des Brevets für Hundeführer des Kantonalverbands Aargauer Kynologen (KVAK)
- Gruppenleiter/in der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG)
- Wesensrichter/in eines der SKG angehörenden Gebrauchshunderasseclubs,
wenn die Rasse von der Féderation Cynologique International (FCI) anerkannt ist - Spezialist/in zur Abklärung von Verhaltensauffälligkeiten bei Hunden gemäss Art. 68 Abs. 2 lit. b TschV
Ablauf
Ausbildungsstätten, welche die Voraussetzungen erfüllen, stellen ein Gesuch beim Kantonalen Veterinärdienst.
Benötigte Unterlagen
- Konzept zum Erziehungskurs (gemäss Ausbildungs- und Prüfungsreglement)
- Nachweis der praktischen Tätigkeit
- Kopie ID oder Pass
- aktueller Strafregisterauszug
- Nachweis der erforderlichen Qualifikationen
Fristen und Termine
Die Gesuche sind an keine Fristen gebunden.
Kosten
Gebühr nach Aufwand, Fr. 250.- bis 750.-
Rechtliche Grundlagen
Kantonsebene
- Hundegesetz HuG (SAR 393.400)
- Hundeverordnung HuV (SAR 393.411)
- Ausbildungs- und Prüfungsreglement: (Anhang 1 der Hundeverordnung) (PDF, 3 Seiten, 113 KB)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Das Ausfüllen eines besonderen Formulars ist nicht notwendig.