Finanzielle Projektunterstützung im Rahmen von DigiProject beantragen
Aargauer Kulturbetriebe, Kulturorganisationen und Festivals können für die Umsetzung eines digitalen Projekts im Rahmen von DigiProject finanzielle Unterstützung beantragen. Kooperationen verschiedener Kulturbetriebe sind möglich.
Voraussetzungen
- Für den Förderantrag wird eine schriftliche digitale Strategie benötigt. Ist noch keine digitale Strategie vorhanden, wird die Teilnahme an der Infoveranstaltung im Rahmen von DigiLab vorausgesetzt.
- Der Kulturbetrieb, die Kulturorganisation oder das Festival entwickelt sich im Rahmen eines digitalen Projekts im Bereich Vermittlung, Marketing und/oder Kuration weiter. Es beinhaltet inhaltlich fundierte Ziele und ist auf den Kulturbetrieb oder die -organisation zugeschnitten.
- Bei einer Zusage ist die Teilnahme an der Austauschveranstaltung im Rahmen von DigiLab obligatorisch.
- Das digitale Projekt basiert auf einem Open-Access, Open-Content und Open-Source Ansatz. Die entwickelten Anwendungen sind für die Bevölkerung sowie für andere Kulturbetriebe und Kulturorganisationen in angepasster Form nutzbar.
- Das digitale Projekt erfüllt die Kriterien gemäss der kantonalen Swisslos-Fonds-Verordnung (SAR 611.115).
Swisslos-Fonds-Beiträge können für digitale Vorhaben ausgerichtet werden, die
- gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken dienen;
- nicht im Kernbereich der öffentlichen Aufgaben liegen;
- im Kanton Aargau von mindestens regionaler Bedeutung sind;
- eine möglichst breit abgestützte Finanzierung durch die interessierten Kreise und angemessene Eigenleistungen aufweisen, die den Fortbestand des unterstützten Vorhabens sichern. Das Förderprogramm finanziert maximal 50 Prozent der Gesamtkosten des Projekts.
Nicht unterstützt werden:
- Bereits begonnene und abgeschlossene Vorhaben. Bei mehrjährigen Projekten wird nur eine einmalige Unterstützung gewährt.
- Beiträge an laufende Personal- und Sachaufwände, wiederkehrende Leistungen und Unterhaltsaufwand ohne Investitionscharakter von Sachanlagen. Beispielsweise die Erneuerung von Standard-Software oder einer bestehenden Webseite; Ersatz von Hardware (Computer, Server, Tablets, Netzwerke) ohne projektbezogenen Entwicklungsanteil; Betrieb sowie die Digitalisierung von Archivmaterial ohne Anbindung an langfristige digitale Vorhaben.
Ablauf
- Schritt 1: Erarbeitung einer digitalen Strategie
Für die Projekteingabe wird eine digitale Strategie benötigt. Ist noch keine digitale Strategie vorhanden, wird die Teilnahme an der Infoveranstaltung im Rahmen von DigiLab vorausgesetzt. - Schritt 2: Projekteingabe
Eingabe des Gesuchs mit allen benötigten Unterlagen über das Swisslos-Fonds-Gesuchsportal des Kanton Aargaus, Gesuchstyp "DigiCulture". Ungenügend dokumentierte Gesuche werden an die Gesuchstellenden zurückgewiesen.
https://gesuche.swisslos-aargau.ch - Schritt 3: Formelle und fachliche Prüfung
Das Gesuch wird auf Grundlage der Swisslos-Fonds-Verordnung durch die Sektion Förderung formell geprüft. Um die Qualität der zu fördernden Projekte zu gewährleisten, findet eine fachliche Prüfung durch Expertinnen und Experten statt. Sie beurteilen das Konzept in Hinblick auf Klarheit, Plausibilität und fachliche Qualität. - Schritt 4: Entscheid
Die Sektion Förderung entscheidet über Beiträge unter Fr. 20'000.– und stellt bei Beiträgen über Fr. 20'000.– einen Antrag an den Regierungsrat, der darüber beschliesst. Die antragsstellende Person wird schriftlich über den Entscheid informiert. - Schritt 5: Projektumsetzung
Die Projekte werden öffentlich bekannt gemacht. Im Falle einer Unterstützung ist das Logo des Swisslos-Fonds Kanton Aargau in allen Kommunikationskanälen zu verwenden. Ferner ist auf das Förderprogramm DigiCulture hinzuweisen.
Verwendung Swisslos-Fonds-Logo - Schritt 6: Teilnahme Austauschveranstaltung
Die geförderten Projekte werden an den jährlich stattfindenden Austauschveranstaltungen im Rahmen von DigiLab vorgestellt. - Schritt 7: Schlussbericht
Spätestens sechs Monate nach Projektabschluss ist ein kurzer Schlussbericht mit Gegenüberstellung von Budget und effektiven Kosten über das Gesuchsportal einzureichen. Abweichungen von mehr als fünf Prozent sind zu kommentieren. Im Schlussbericht wird insbesondere die Wirkung des Projekts auf die Zielgruppe und die Entwicklung des Kulturbetriebs, der Kulturorganisation oder des Festivals reflektiert. Dem Bericht müssen allfällige Medienberichte und Kommunikationsmittel beigelegt werden.
Benötigte Unterlagen
Ungenügend dokumentierte Gesuche werden an die Gesuchstellenden zurückgewiesen.
Projektdokumentation
Projektdokumentation, die das geplante Vorhaben detailliert umschreibt (Hintergrund, Motivation, Ziel, Inhalt, Zeitplan), die verantwortliche/n Person/en oder Organisation kurz vorstellt sowie aufzeigt, welches Publikum angesprochen werden soll.
Digitale Strategie
Die digitale Strategie des Kulturbetriebs, der Kulturorganisation oder des Festivals. Ist noch keine digitale Strategie vorhanden, wird die Teilnahme an der Infoveranstaltung vorausgesetzt. Anhand des Leitfadens "Digitale Transformation gestalten" werden die Grundlagen einer digitalen Strategie erarbeitet.
Leitfaden lesen (PDF, 59 Seiten, 6,7 MB)
Detailliertes Budget
Detailliertes Budget, das die Herkunft und Verwendung der finanziellen Mittel aufzeigt sowie Art und Umfang der Eigenleistungen ausweist. Zur Festlegung der Honoraransätze können die jeweiligen Berufsverbände für Kulturschaffende und Vermittlungspersonen konsultiert werden. Die Sektion Förderung verweist insbesondere auf die Honorarempfehlungen von Kulturvermittlung Schweiz.
Finanzierungsplan
Finanzierungsplan, der Art und Umfang der Eigenleistungen sowie die Herkunft der finanziellen Mittel ausweist (Auflistung aller Einnahmen sowie Angabe der angefragten Drittmittelgeber mit Zu-/Absagen).
Fristen und Termine
Eingabefristen
Eingabeschluss ist jeweils: 1. Januar, 1. März, 1. Mai, 1. September und 1. November.
Für bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte kann nachträglich keine Unterstützung beantragt werden. Wir empfehlen Ihnen daher Ihr Gesuch frühzeitig – mindestens drei Monate vor der Durchführung des Vorhabens – einzureichen.
Bearbeitungszeit
Über eingereichte Gesuche wird in der Regel innerhalb 12 bis 14 Wochen nach Eingabeschluss entschieden.
Kosten
Keine