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Subventionsgesuch Denkmalpflege stellen

Der Kanton Aargau setzt sich für die Erhaltung seiner Denkmalschutzobjekte ein. Er richtet bei baulichen Massnahmen finanzielle Beiträge an denkmalpflegerische Mehrkosten aus.

Gesuchsformular für Subventionen
Hinweis:

Unterlagen benötigt

Voraussetzungen

Subventionen können nur für kantonal geschützte Baudenkmäler beantragt werden.

Ablauf

  • Schritt 1: Nehmen Sie mit der Kantonalen Denkmalpflege Kontakt auf.
  • Schritt 2: Füllen Sie das untenstehende Gesuchsformular aus.
  • Schritt 3: Die Denkmalpflege berechnet die Subventionen für die denkmalpflegerischen Mehrkosten.
  • Schritt 4: Die Denkmalpflege legt die Dokumentation fest und spricht den entsprechenden Beitrag an Eigentümer/-in zu.
  • Schritt 5: Nach Abschluss der Bauarbeiten nimmt die Denkmalpflege das Objekt zusammen mit dem Architekt/Bauherr ab.
  • Schritt 6: Die Bauabrechnung wird von der Denkmalpflege geprüft.
  • Schritt 7: Nach Vorliegen der verlangten Dokumentation wird der Subventionsbeitrag ausgezahlt.
  • Schritt 8: Die Dokumentation wird bei der Kantonalen Denkmalpflege archiviert.

Benötigte Unterlagen

  • Beschreibung aller baulichen Massnahmen.
  • Kostenvoranschlag (mit Angabe der Baumassnahmen und Liste der Baumaterialien)

Fristen und Termine

Keine Einschränkungen. Jederzeit möglich.

Gesuchsformular für Subventionen
Hinweis:

Unterlagen benötigt