Subventionsgesuch Denkmalpflege stellen
Der Kanton Aargau setzt sich für die Erhaltung seiner Denkmalschutzobjekte ein. Er richtet bei baulichen Massnahmen finanzielle Beiträge an denkmalpflegerische Mehrkosten aus.
Voraussetzungen
Subventionen können nur für kantonal geschützte Baudenkmäler beantragt werden.
Ablauf
- Schritt 1: Nehmen Sie mit der Kantonalen Denkmalpflege Kontakt auf.
- Schritt 2: Füllen Sie das untenstehende Gesuchsformular aus.
- Schritt 3: Die Denkmalpflege berechnet die Subventionen für die denkmalpflegerischen Mehrkosten.
- Schritt 4: Die Denkmalpflege legt die Dokumentation fest und spricht den entsprechenden Beitrag an Eigentümer/-in zu.
- Schritt 5: Nach Abschluss der Bauarbeiten nimmt die Denkmalpflege das Objekt zusammen mit dem Architekt/Bauherr ab.
- Schritt 6: Die Bauabrechnung wird von der Denkmalpflege geprüft.
- Schritt 7: Nach Vorliegen der verlangten Dokumentation wird der Subventionsbeitrag ausgezahlt.
- Schritt 8: Die Dokumentation wird bei der Kantonalen Denkmalpflege archiviert.
Benötigte Unterlagen
- Beschreibung aller baulichen Massnahmen.
- Kostenvoranschlag (mit Angabe der Baumassnahmen und Liste der Baumaterialien)
Fristen und Termine
Keine Einschränkungen. Jederzeit möglich.