Nutzungsgenehmigung für Bilder aus dem Ringier Bildarchiv einholen
Das Ringier Bildarchiv erteilt eine Nutzungsgenehmigung, falls Reproduktionen aus seinen Beständen (in Publikationen, Internetauftritten, Filmen oder Ausstellungen, etc.) publiziert werden sollen. Bewilligungspflichtig sind auch eigenhändig erstellte Reproduktionen oder anderweitig erhaltene Reproduktionen, falls diese publiziert werden. Die private Nutzung unterliegt keiner Genehmigung.
Fristen beachten
Voraussetzungen
Bei allen Veröffentlichungen aus den Beständen des Ringier Bildarchivs ist der vollständige Bildnachweis anzugeben. Zudem erhält das Ringier Bildarchiv ein Belegexemplar.
Ablauf
- Schritt 1: Mit einer Bildanfrage finden Sie die Signatur ihrer Reproduktionsvorlage.
- Schritt 2: Füllen Sie das Formular "Reproauftrag und Nutzungsgenehmigung" vollständig aus und schicken es per E-Mail an ringierbildarchiv@ag.ch .
- Schritt 3: Wir prüfen Ihren Auftrag und erteilen Ihnen die Nutzungsgenehmigung mit dem vollständigen Bildnachweis für den von Ihnen angegebenen Zweck. Der Bildnachweis muss zwingend vollständig genannt werden.
- Schritt 4: Die Rechnung zu den Nutzungsgebühren folgt einige Wochen nach Abschluss des Antrags.
Fristen und Termine
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt in der Regel innerhalb einer Arbeitswoche.
Kosten
Die Reproduktion von Archivmaterialien ist kostenpflichtig. Für neu erstellte TIFF-Dateien wird Fr. 30.- pro Image verrechnet. Für die gewerbliche Nutzung gilt der Marktpreis gemäss SAB pro Dokument. Bereits vorrätige Dateien und neu erstellte Gebrauchsdateien (PDF,
JPG; nicht druckfähig/nicht bearbeitet) sind kostenlos.
Formulare & Online-Dienstleistungen
Formular Verpflichtungserklärung und Bildanfrage (PDF, 2 Seite, 83 KB)
Fristen beachten