Einsichtsgesuch in Archivgut des Staatsarchivs während Schutzfrist stellen
Die Einsichtnahme in das Archivgut des Staatsarchivs ist durch gesetzliche Bestimmungen geregelt, die dem Öffentlichkeitsprinzip und dem Datenschutz Rechnung tragen. Auf ein schriftliches Gesuch hin, das berechtigte öffentliche oder private Interessen geltend macht, kann das Staatsarchiv die Einsichtnahme vor Ablauf der Schutzfrist bewilligen.
Unterlagen benötigt | Fristen beachten
Voraussetzungen
Ein schriftliches Einsichtsgesuch muss nur für Unterlagen gestellt werden, bei denen die Schutzfrist noch nicht abgelaufen ist. Zudem kann die Einsichtsnahme in Archivalien aus konservatorischen Gründen eingeschränkt sein.
Einsichtnahme in staatliche Unterlagen
Für staatliche Unterlagen besteht eine generelle Schutzfrist von 30 Jahren, sofern es sich nicht um bereits publizierte Dokumente handelt. Für Archivalien, die besonders schützenswerte Personendaten enthalten, gelten erhöhte Schutzfristen. Sie sind frühestens 10 Jahre nach dem Tod der Betroffenen öffentlich zugänglich.
Einsichtnahme in Archive privater Herkunft
Für die Einsichtsnahme in Archive privater Herkunft und Deposita gelten die Bestimmungen der Übernahmeverträge.
Einsichtnahme in persönliches Scheidungsurteil
Als betroffene Person können Sie Einsicht in Ihr Scheidungsurteil verlangen, beispielsweise um persönliche Rechtsansprüche bei der Auszahlung der AHV geltend zu machen. Wenden Sie sich dazu an das Bezirksgericht, vor dem Ihre Ehe geschieden wurde. Mehr zur Bestellung Ihres Scheidungsurteils erfahren Sie unter Formulare und Merkblätter.
Ablauf
Einsichtnahme in staatliche Unterlagen
- Schritt 1: Melden Sie sich mit Ihrem begründeten Einsichtswunsch telefonisch oder via Mail beim Staatsarchiv. Unser Fachpersonal berät Sie beim weiteren Vorgehen.
- Schritt 2: Ein Einsichtsgesuch in gesperrte Bestände muss mit überwiegenden öffentlichen oder persönlichen Interessen begründet werden. Legen Sie Ihre Einsichtsgründe schriftlich dar und senden Sie das unterschriebene Einsichtsgesuch an das Staatsarchiv Aargau.
- Schritt 3: Das Staatsarchiv prüft Ihr Gesuch, kontaktiert das öffentliche Organ, das die Unterlage abgeliefert hatte und hört dieses an.
- Schritt 4: Der Entscheid über Ihr Gesuch und allfällige Auflagen bei der Einsichtnahme werden Ihnen durch das Staatsarchiv mitgeteilt.
- Schritt 5: Nach einem positiven Entscheid sind die Dokumente im Staatsarchiv für Sie einsehbar.
Benötigte Unterlagen
Begründen Sie Ihren Einsichtswunsch schriftlich und schicken Sie diesen an das Staatsarchiv.
Fristen und Termine
In der Regel erfolgt die Prüfung eines Einsichtsgesuchs innerhalb von ein bis zwei Arbeitswochen. In besonderen Fällen muss mit längeren Abklärungszeiten gerechnet werden.
Kosten
Die Einsichtnahme in Archivdokumente ist grundsätzlich kostenlos. Bei aufwändigen Verfahren oder für die Erstellung von Kopien kann eine angemessene Gebühr erhoben werden.
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen IDAG § 40, § 46-48 (SAR 150.700)
- Verordnung zum Gesetz über die Information, den Datenschutz und das Archivwesen VIDAG § 9 (SAR 150.711)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Es gibt keine standardisierten Formulare.
Unterlagen benötigt | Fristen beachten