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Akten für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen suchen

Direktbetroffene oder deren Nachkommen haben das Recht auf den Zugang zu Akten, um einen Solidaritätsbeitrag beim Bundesamt für Justiz beantragen zu können. Im Kanton Aargau sind das Staatsarchiv und die Opferberatung Anlaufstellen für Anliegen im Zusammenhang mit fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen.

Voraussetzungen

Gemäss dem Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 haben Sie als Betroffene das Recht auf einen einfachen und kostenlosen Zugang zu den Sie betreffenden Akten. Nach dem Tod der Betroffenen haben Sie als Angehörige dieses Recht.

Ablauf

1. Schritt: Unterstützung und Beratung durch Opferberatung

Die Opferberatung des Kantons ist die allgemeine Anlaufstelle für Direktbetroffene. Sie hilft Ihnen bei der Vergangenheitsbewältigung, koordiniert die Aktenrecherche und unterstützt Sie beim Einreichen des Gesuchs für den Solidaritätsbeitrag beim Bundesamt für Justiz.

2. Schritt: Aktenrechreche im Staatsarchiv

Das Staatsarchiv Aargau unterstützt Sie bei der Aktenrecherche. Mit Hilfe von Ihnen gemachten Angaben, zu erfahrenen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen, kontaktieren wir die zuständigen Behörden, Heime oder Institutionen und tragen alle noch vorhanden Akten zu Ihnen oder Ihren Angehörigen zusammen.

3. Schritt: Zustellung Aktenkopien

Sobald wir die Unterlagen zusammenhaben oder feststellen, dass keine Unterlagen mehr vorhanden sind, informieren wir Sie über das Ergebnis der Recherche. Von allen gefundenen Akten stellen wir Ihnen kostenlos eine Kopie oder einen Scan zu.

4. Schritt: Beantragung Solidaritätsbeitrag beim Bundesamt für Justiz

Menschen, die vor 1981 aufgrund einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme oder Fremdplatzierung schwer gelitten haben, haben Anspruch auf einen Solidaritätsbeitrag. Dieser soll ein Zeichen der staatlichen Anerkennung des erlittenen Unrechts sein. Er umfasst eine einmalige Zahlung von Fr. 25'000.-. Gesuche müssen von den Betroffenen direkt beim Bundesamt für Justiz in Bern einegereicht werden.

Gerne unterstützen wir Sie beim Ausfüllen und Einreichen des Gesuchs. Der Entscheid über die Gutheissung oder Ablehnung eines Gesuchs wird durch den Fachbereich FSZM vom Bundesamt für Justiz gefällt.

Fristen und Termine

Solche Aktenrecherchen sind oft sehr zeitaufwändig. Bitte beachten Sie, dass es manchmal mehrere Wochen dauert, bis wir alle Unterlagen zusammenhaben.

Kosten

Die Aktenrecherche und die Zustellung von Aktenkopien sind kostenlos. Auch Beratung und Unterstützung durch die Opferberatungsstellen sind kostenlos.

Anleitungen

Rechtliche Grundlagen