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Unterstützung für Vernetzungsprojekte in Bibliotheken beantragen

Die Bibliotheksförderung unterstützt Stadt-, Gemeinde- und kombinierte Gemeinde- und Schulbibliotheken im Kanton Aargau, die ein Vernetzungsprojekt planen und realisieren, auf Gesuch.

Hinweis:

Unterlagen benötigt

Voraussetzungen

Bezugsberechtigt sind Stadt-, Gemeinde- sowie kombinierte Gemeinde- und Schulbibliotheken des Kantons Aargau.

Mit Beiträgen gefördert wird die Zusammenarbeit von und zwischen Bibliotheken. Gesuche können eingereicht werden für:

  • Projekte von mindestens zwei Bibliotheken gemeinsam realisiert oder
  • Vernetzungsprojekte zwischen einer Bibliothek und einem oder mehreren Partnern

Ablauf

  • Schritt 1: Stadt-, Gemeinde- und kombinierte Gemeinde- und Schulbibliotheken im Kanton Aargau erhalten das benötigte Gesuchsformular bei der Bibliotheksförderung.
  • Schritt 2: Als zusätzlich benötigte Unterlage ist ein Budgetplan beispielsweise anhand der Vorlage des Finanzierungsplans einzureichen.
  • Schritt 3: Da eine Unterschrift benötigt wird, reicht die gesuchstellende Bibliothek das Gesuchsformular per Post bei der Bibliotheksförderung des Kantons Aargau ein.
  • Schritt 4: Der Entscheid erfolgt in der Regel innert acht Wochen. Die Entscheidung wird durch die Bibliotheksförderung kommuniziert.
  • Schritt 5: Beiträge werden in Form eines festen Beitrags gewährt. Es können max. Fr. 10'000.– pro Vorhaben gesprochen werden.
  • Schritt 6: Nach Abschluss des Projekts ist ein Bericht einzureichen. Die Bibliotheken erhalten die Vorlage dazu von der Bibliotheksförderung.

Benötigte Unterlagen

  • Gesuchsformular
  • Budgetplan beispielsweise anhand der Vorlage des Finanzierungsplans
  • Projektabschlussbericht

Fristen und Termine

Projektgesuche können jederzeit eingereicht werden.

Kosten

Keine

Anleitungen

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Öffentliche Aargauer Bibliotheken erhalten das benötigte Gesuchsformular, eine Vorlage des Finanzierungsplans sowie des Abschlussberichts bei der Bibliotheksförderung.

Hinweis:

Unterlagen benötigt