Hauptmenü

Alle Dienstleistungen

Finanzielle Unterstützung für Projekte zur Frühen Sprachförderung beantragen

Auf Antrag unterstützt die Bibliotheksförderung Stadt-, Gemeinde- sowie kombinierte Gemeinde- und Schulbibliotheken im Kanton Aargau, die sich aktiv an einem oder beiden Projekte der frühen Sprachförderung beteiligen. Gemeint sind damit entsprechende Veranstaltungen, Zusammenarbeit mit Partnerinnen und Partnern, wirksame Öffentlichkeitsarbeit und ein aktueller Medienbestand für die Zielgruppen.

Hinweis:

Fristen beachten

Voraussetzungen

Buchstart

Die Auszahlung der Fördergelder für Buchstart an Stadt-, Gemeinde- sowie kombinierte Gemeinde- und Schulbibliotheken im Kanton Aargau ist an folgende Kriterien gebunden:

  • Die Bibliothek bietet pro Jahr mindestens vier Veranstaltungen an, an denen Babys (0–36 Monate) gemeinsam mit ihren Eltern oder Bezugspersonen die Welt der Kinderverse, Fingerspiele und Lieder entdecken. Die Veranstaltungen werden vorzugsweise von einer Leseanimatorin SIKJM durchgeführt.
  • Die Bibliothek bewirbt die Buchstart-Angebote (Veranstaltungen, Medienangebot) aktiv.
  • Die Bibliothek ist mit ausgewählten Partnerinnen und Partnern in Kontakt. Ziel ist der gegenseitige Austausch über Buchstart und allenfalls dessen Weiterentwicklung.

Geschichten 3 bis 6

Die Auszahlung der Fördergelder für Geschichten 3 bis 6 an Stadt-, Gemeinde- sowie kombinierte Gemeinde- und Schulbibliotheken im Kanton Aargau ist an folgende Kriterien gebunden:

  • Die Bibliothek bietet mindestens 4 Veranstaltungen an, in denen Kinder von 3 bis 6 Jahren mit oder ohne Eltern teilnehmen und gemeinsam Geschichten entdecken.
  • Die Bibliothek bewirbt aktiv die Geschichten 3 bis 6-Angebote mit dem von ihr gewählten Namen (Veranstaltungen, Medienangebot). Auf den Flyern etc. ist das Logo des Kantons zu verwenden. Es kann bei der Bibliotheksförderung angefordert werden.
  • Die Bibliothek ist in Kontakt mit ausgewählten Partnerinnen und Partner. Ziel ist der gegenseitige Austausch über Geschichten 3 bis 6 und mögliche Zusammenarbeitsformen.
  • Die Bibliothek beteiligt sich aktiv an den geplanten Weiterbildungen und tauscht Erfahrungen aus.

Ablauf

  • Schritt 1: Die Bibliothek meldet ihre Beteiligung bis zum 30. September des laufenden Jahres via entsprechendem Webformular an.
  • Schritt 2: Sind die Kriterien erfüllt, wird der Bibliothek von der Bibliotheksförderung bis Ende des laufenden Jahres ein Beitrag von CHF 800.00 pro erfülltem Angebot (Buchstart, Geschichten 3-6) ausbezahlt.

Die Beantragung der Fördergelder muss jedes Jahr neu erfolgen.

Fristen und Termine

Gesuche können bis zum 30. September des laufenden Jahres eingereicht werden. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt im vierten Quartal.

Formulare & Online-Dienstleistungen

Hinweis:

Fristen beachten