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Beitrag an Betriebskosten für Kulturinstitutionen beantragen

Das Kulturgesetz ermöglicht die Zusprechung von Betriebsbeiträgen an kulturelle Institutionen von mindestens kantonaler Bedeutung.

Hinweis:

Unterlagen benötigt | Fristen beachten

Voraussetzungen

  1. herausragender Beitrag zu einem kulturell anregenden Lebensraum
  2. inhaltliche Einzigartigkeit im Kanton oder darüber hinaus
  3. gesellschaftliche Relevanz
  4. herausragende Qualität:
    • eigenständige Handschrift oder Ausrichtung
    • unverwechselbares Profil
    • Ambitioniertheit und Innovationswille
    • kontinuierliche, über Jahre bewiesene Qualität oder
    • ausgewiesenes Qualitätspotential
  5. ausgewiesene Professionalität mit mindestens 300 Stellenprozenten und einem Jahresumsatz von mindestens Fr. 400'000.–
  6. Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen Kulturinstitutionen
  7. mindestens kantonales Publikum
  8. Publikumsorientierung:
    • Mischung aus bewährten und experimentellen Darbietungsformen für verschiedene Zielpublika
    • qualifizierte Kulturvermittlung
    • qualifiziertes Marketing

Ablauf

  • Schritt 1: Institutionen von mindestens kantonaler Bedeutung reichen das Gesuchsdossier per Email (ak@ag.ch) termingerecht ein an die Kommission für Kulturfragen, Departement BKS, Abteilung Kultur, Bachstrasse 15, 5001 Aarau.
  • Schritt 2: Die Kommission für Kulturfragen prüft die Gesuche (inklusive Evaluationsbesuche) und empfiehlt dem Regierungsrat ausgewählte Institutionen zur Unterstützung mit Betriebsbeiträgen.
  • Schritt 3: Der Regierungsrat spricht die Beiträge an die Betriebskosten.
  • Schritt 4: Die Betriebsbeiträge werden an Leistungsvereinbarungen geknüpft. Nach einer Regellaufzeit von drei Jahren wird die Regierung die Erreichung der Ziele überprüfen und auf ein erneuertes Gesuch hin gegebenenfalls die Verträge erneuern.

Benötigte Unterlagen

Elektronische Gesuchseingabe mit folgenden Elementen:

  • Beschreibung der Institution; Tätigkeit, Trägerschaft, Geschichte, Zukunftspläne
  • Detaillierter Nachweis der kantonalen Bedeutung gemäss § 4 der Verordnung zum neuen Kulturgesetz mit Ausführungen zu sämtlichen Kriterien
  • Die Gesuchsteller müssen aufzeigen, welches die Betriebskosten sind (z.B. Personalkosten Betrieb, Administration und Sachaufwand Betrieb, Miete, Marketing)
  • Finanzielle Entwicklung der letzten 3 Jahre sowie Budget- und Finanzierungsplan für die kommenden 3 Jahre; falls vorhanden: aktueller Revisionsbericht des vergangenen Jahres, Businessplan

Fristen und Termine

Stichdatum für die Gesucheingabe für kantonale Betriebsbeiträge gemäss § 10 Kulturgesetz ist jeweils der zweite Freitag im Februar für Beiträge ab dem Folgejahr.

nächster Termin: 12. Februar 2027 für Beiträge ab 2028.

Kosten

Keine

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Keine

Hinweis:

Unterlagen benötigt | Fristen beachten