Unternehmen konnten vom 20. April 2022 bis zum 30. Juni 2022 Anträge für Härtefallhilfen stellen, sofern im 1. Quartal 2022 ungedeckte Kosten vorlagen und sie von den Folgen der Covid-19-Epidemie besonders betroffen waren.
Kantonale Härtefallmassnahmen für Unternehmen abgeschlossen
Informationen zu anwendbaren Zinssätzen bei Krediten
Folgende Zinssätze gelten für Kredite für Unternehmen, die an einem Härtefallprogramm beim Kanton teilgenommen haben:
- Zinssätze für Härtefallprogramm 2020 (M2/M3) (PDF, 126 KB)
- Zinssätze für Härtefallprogramm 2021 (M5) (PDF, 128 KB)
Um negative Auswirkungen der Epidemie abzufedern, konnten Aargauer Unternehmen ein Gesuch für Härtefallhilfe stellen.
Unternehmen konnten dann für das 1. Quartal 2022 Gesuche einreichen, wenn sie
- aufgrund der Covid-19-Epidemie ungedeckte Kosten für das gesamte 1. Quartal 2022 (1. Januar 2022 bis 31. März 2022) hatten und
- einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent während 12 Monaten bis zum 30. Juni 2021 gegenüber dem durchschnittlichen Jahresumsatz vor der Epidemie aufwiesen oder zwischen 1. November 2020 und 30. Juni 2021 während mindestens 40 Tagen den gesamten Betrieb oder einen wesentlichen Betriebsteil behördlich schliessen mussten und
- von den Folgen der Covid-19-Epidemie besonders betroffen waren und
- die übrigen Anspruchsvoraussetzungen gemäss den Anforderungen des Bundes erfüllten.
Bisherige Merkblätter und Informationen
Flyer ''Beiträge für Unternehmen mit ungedeckten Kosten im 1. Quartal 2022'' (PDF, 567 KB)
Beilage ''Selbstdeklarationsformulare'' (PDF, 64 KB)
Flyer ''Beiträge für Unternehmen mit ungedeckten Kosten im 1. Quartal 2022'' (PDF, 567 KB)
Merkblatt ''Härtefallmassnahmen: Vorgehen nach Erhalt der Leistungen'' (PDF, 390 KB)
Beilage SECO ''Bedingte Gewinnbeteiligung'' (PDF, 324 KB)
Aktennotiz "Ungedeckte Fixkosten; fachtechnische Erläuterungen'' (PDF, 158 KB)
Rechtliche Grundlagen
Erläuterungen zur Covid-19-Härtefallverordnung 2022