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Wirtschaft & Gewerbe

Informationen zur Coronavirus-Pandemie für Wirtschaft und Gewerbe.

Hier finden Sie Informationen zur Kurzarbeitsentschädigung, zur wirtschaftlichen Härtefallhilfe für Unternehmen und zu den aktuellen Schutzkonzepten.

Schutz von besonders gefährdeten Arbeitsnehmenden

Besonders gefährdete Personen haben ein Recht auf Homeoffice oder auf einen gleichwertigen Schutz am Arbeitsplatz. Die Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz dieser Personen muss auch dann eingehalten werden, wenn die Betroffenen freiwillig darauf verzichten möchten.

Mehr Informationen sind in der Covid-19-Verordnung 3 sowie in den Erläuterungen zur Covid-19-Verordnung 3 (PDF, 132 KB) zu finden.

Wirtschaftshilfe für Unternehmen

Härtefallhilfe für Unternehmen

Unternehmen, die besonders stark von den Folgen von Covid-19 und den Beschränkungen der Behörden betroffen sind, können Härtefallhilfe beanspruchen. Unternehmen mit Sitz im Aargau können ab dem 20. April 2022 Härtefallhilfe beantragen. Mehr erfahren Sie unter www.ag.ch/wirtschaftsmassnahmen.

Kurzarbeitsentschädigung

Unternehmen können Kurzarbeitsentschädigung beantragen, wenn Sie ausserordentliche Arbeitsausfälle erleiden. Detaillierte Informationen finden Sie auf www.ag.ch/kurzarbeit

Entschädigungen bei Erwerbsausfällen für Selbständige

Selbständig Erwerbende, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, werden entschädigt, sofern nicht bereits eine Entschädigung oder Versicherungsleistung besteht. Eine Entschädigung ist für folgende Fälle vorgesehen:

  • Schulschliessungen
  • Ärztlich verordnete Quarantäne
  • Schliessung eines selbstständig geführten öffentlich zugänglichen Betriebes
  • Selbständigerwerbende, die zwar weiterarbeiten dürfen, aber wegen den Massnahmen weniger oder keine Arbeit mehr haben, wie beispielsweise Taxifahrer

Die Regelung gilt auch für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die einen Erwerbsunterbruch erleiden. Die Entschädigungen werden als Taggelder über die AHV-Ausgleichskasse ausgerichtet und betragen 80 Prozent des Einkommens sowie höchstens 196 Franken pro Tag.

Die Anzahl Taggelder für Selbstständige in Quarantäne oder mit Betreuungsaufgaben ist auf 10, respektive 30 Tage befristet. Die AHV-Ausgleichskassen prüfen den Anspruch und nehmen die Auszahlungen der Leistungen vor.

Bitte melden Sie sich bei Ihrer Ausgleichskasse, bei der Sie AHV-Beiträge bezahlen und abrechnen. Diese informiert Sie darüber, wie Sie Entschädigung für Erwerbsausfälle aufgrund des Coronavirus' beantragen können.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Verbandsausgleichskassen.

Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Angestellte

Anspruch auf Entschädigung haben Eltern, die ihre Erwerbsarbeit aufgrund von Schulschliessungen unterbrechen müssen, um ihre Kinder zu betreuen. Ebenfalls Anspruch gibt es bei einem Erwerbsunterbruch aufgrund von einer durch einen Arzt verordneten Quarantäne.

Arbeitgebende können die Entschädigung für sie bei ihrer AHV-Ausgleichskasse einfordern. Wie für die Selbstständigen werden die Erwerbsausfälle über die Erwerbsersatzordnung als Taggeld bezahlt. Dieses entspricht 80 Prozent des Einkommens und beträgt höchstens 196 Franken pro Tag. Die Entschädigung ist auf 10 Taggelder für Personen in Quarantänemassnahmen begrenzt.

Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungsbeiträgen

Den von der Krise betroffenen Unternehmen kann ein vorübergehender, zinsloser Zahlungsaufschub für die Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV) gewährt werden. Die Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, die Höhe der regelmässigen Akontobeiträge an die AHV/IV/EO/ALV anpassen zu lassen, wenn die Summe ihrer Löhne wesentlich gesunken ist. Dasselbe gilt für Selbstständige, deren Umsätze eingebrochen sind. Zuständig für die Prüfung der Zahlungsaufschübe und der Reduktion der Akontobeiträge sind die AHV-Ausgleichskassen.

Zusätzliche Hilfe für Kultur, Sport und Tourismus

Kultur und Sport

Auch die Bereiche Kultur und Sport wurden unterstützt.

  • 280 Millionen Franken Soforthilfe und Ausfallentschädigungen hatte der Bundesrat zugunsten des Kulturbereichs gesprochen.
  • 100 Millionen Franken waren für Sportorganisationen vorgesehen.

Tourismus

  • Im Rahmen der tourismuspolitischen Förderinstrumente wurden seit Februar 2020 Sofortmassnahmen umgesetzt. Im Vordergrund standen Informations- und Beratungsaktivitäten sowie Massnahmen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen.
  • Im Rahmen der Regionalpolitik wurden Bundesdarlehen in der Höhe von rund 530 Mio. Franken in Projekte investiert, davon rund 60 Prozent im Tourismusbereich. Die Administration der Bundesdarlehen wurde den Kantonen übertragen. Um die Liquidität der Darlehensnehmer zu stärken, erlaubte der Bund den Kantonen, die Stundungsmöglichkeiten flexibler zu handhaben und teilweise auf fällige Rückzahlungen und Darlehen zu verzichten.
  • Mehr dazu finden Sie auf der Webseite des Bundes.

Schutzkonzept in Betrieben

Arbeitgebende von Spitälern und Altersheimen sind verpflichtet, die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) betreffend Hygiene und sozialer Distanz einzuhalten.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite ''Schutzkonzepte für Betriebe''

Verordnungen und Erläuterungen des Bundes

Massnahmenpaket des Bundes