Testzentren, die nicht von Spitälern, Apotheken, Arztpraxen, Laboratorien, Alters- und Pflegeheimen und sozialmedizinischen Institutionen sowie Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause an einem ihrer Betriebsstandorte im Kanton Aargau betrieben werden, benötigen eine kantonale Betriebsbewilligung. Zugelassene Testzentren werden auf der kantonalen Webseite publiziert.