Das Parlament hat in der Wintersession 2022 beschlossen, die im Covid-19-Gesetz verankerte gesetzliche Grundlage, welche die Übernahme der Kosten der Covid-Analysen durch den Bund ermöglicht, nicht zu verlängern. Ab dem 1. Januar 2023 übernimmt der Bund keine Kosten mehr für Analysen auf Sars-CoV-2. Dies betrifft alle bislang vom Bund vergüteten Tests zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, d.h. sowohl die individuelle Testung als auch die repetitive Testung von Personal in kritischer Infrastruktur, insbesondere in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen, Betreuungsinstitutionen, Spitex etc.
Testen
Die Kosten der Analysen auf Sars-CoV-2 gehen ab dem 1. Januar 2023 grundsätzlich zulasten der getesteten Person. Es gibt demzufolge keine Kostenübernahme für Tests zwecks Prävention durch den Bund und die Krankenversicherer bei Personen ohne Symptome. Beispiele dafür sind die Vorbereitung auf Klassenlager, grössere Veranstaltungen, Feiern oder Treffen von Personengruppen verschiedenen Alters wie Kinder, Jugendliche, Erwachsene.
Es ist davon auszugehen, dass wieder vermehrt Selbsttests zum Einsatz kommen.
Bei Personen mit Symptomen mit einer medizinisch-therapeutischen Konsequenz übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP auf individuelle ärztliche Anordnung die Kosten der Analysen (gemäss Analyseliste) auf Sars-CoV-2 bei ambulanter Durchführung. Bei der Kostenübernahme durch die OKP kommt die Kostenbeteiligung wie Franchise und Selbstbehalt zur Anwendung.
Die Kosten von Analysen auf Sars-CoV-2, welche bei stationär behandelten Personen durchgeführt werden, sind nach wie vor in den Fallpauschalen abgerechnet.
Testen im Kanton Aargau
Aufgrund der aktuell geringen Testnachfragen und des hohen Immunisierungsgrades sowie den angepassten Rahmenbedingungen, wurden die spezialisierten temporären Infrastrukturen in die regulären Gesundheitsstrukturen überführt.
Gemäss den Rahmenbedingungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sind im Kanton Aargau an folgenden Orten Covid-19-Tests möglich:
Testorte
Spital
Informationen bezüglich Covid-Testangeboten erhalten Sie direkt über das jeweilige Spital.
Grundversorger (Arztpraxen und Gesundheitszentren)
Arztpraxen führen in der Regel nur noch Covid-Test durch, wenn Patienten eine schnelle Diagnose benötigen mit dem Ziel sofort eine antivirale Therapie einzuleiten. Ausserhalb dieser Analysen können Sie sich auch bei Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt über zu bezahlende Testmöglichkeiten informieren.
Apotheken
Der Aargauische Apothekerverband führt alle Test-Apotheken auf seiner Webseite auf: apotheken-aargau.ch/corona-schnelltests.
Serologische Test (Antikörper Test): Hier finden Sie Apotheken in Ihrer Nähe.
Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Gesundheitseinrichtung und Organisationen über die jeweils aktuellen Testangebote und Preise.
Testarten im Überblick
- PCR-Test: Der PCR-Test stellt fest, ob Sie eine Infektion mit dem Coronavirus haben. Der Test wird über einen Nasen-Rachen-Abstrich, einen Rachen-Abstrich oder als Spucktest durchgeführt. Das Resultat liegt in der Regel zwischen 24 bis 48 Stunden vor.
- Antigen-Schnelltest: Antigen-Schnelltests liefern ein Testergebnis innerhalb von 15. Sie stellen wie PCR-Tests fest, ob Sie sich mit dem neuen Coronavirus angesteckt haben. Der Test wird über einen Nasen-Rachen-Abstrich durchgeführt. Da die Antigen-Schnelltests ein weniger verlässliches Resultat als PCR-Tests geben, wird in bestimmten Situationen ein positives Resultat von einem Schnelltest mit einem PCR-Test bestätigt.
- Antigen-Selbsttest: Seit dem 1. Oktober 2021 übernimmt der Bund die Kosten für Antigen-Selbsttests nicht mehr.
Mit dem Antigen-Selbsttest können Sie sich selber auf das Coronavirus testen. Die Probeentnahme führen Sie dabei selbst über einen Nasenabstrich durch und lesen im Anschluss das Resultat ab. Das Testergebnis liegt innerhalb von 15 Minuten vor. Der Selbsttest kann identifizieren, ob Sie zum Zeitpunkt des Tests ansteckend sind. - Serologischer Test (Antikörper Bluttest): Serologische Tests weisen bestimmte Antikörper im Blut nach, in diesem Fall solche, die gegen das Coronavirus entwickelt wurden. Das Vorhandensein von Antikörpern zeigt an, dass die Person bereits mit dem Virus in Kontakt war oder geimpft wurde. Serologische Tests sind sehr nützlich für Populationsstudien, zum Beispiel um die Entwicklung der Herdenimmunität zu überwachen. Ein aktueller positiver Antikörpertest erlaubt die Aussage, ob jemand genesen ist bzw. über Antikörper verfügt. Es kann allerdings keine Aussage darüber getroffen werden, wie lange die Infektion zurückliegt.
Weitere Informationen und Testarten finden Sie auf der Seite des BAG.