Seit dem 1. April 2022 gilt gemäss dem Entscheid des Bundesrats die normale Lage. Für die Bereiche Kultur und Sport sowie für gemeinnützige Organisationen gilt Normalbetrieb.
Kultur, Sport & gemeinnützige Organisationen
Nehmen Sie Ihre Eigenverantwortung weiterhin war und schützen Sie sich mit der Einhaltung wichtiger Grundsätze:
- Hygieneregeln beachten. Vor und nach kulturellen/sportlichen Aktivitäten, Veranstaltungen, Proben, Trainings etc. Händewaschen.
- Nur gesund und symptomfrei zur Probe, ins Training, zur Aufführung, an den Wettkampf, an die Veranstaltung. Kultur- und Sportakteure, Teilnehmende, Betreuuende, Mitwirkende, Helferinnen und Helfer sowie Gäste mit Krankheitssymptomen bleiben zu Hause.
Finanzielle Unterstützung
Zur Abfederung der wirtschaftlichen Konsequenzen verschiedener Schutzmassnahmen sind von Bund und Kanton Massnahmen ergriffen worden. Die Massnahmen werden von Bund und Kanton Aargau gemeinsam getragen. Diese wurden unterdessen alle aufgehoben.
Schutzschirm: keine Gesuche mehr möglich
Seit dem 17. Februar 2022 sind die Schutzmassnahmen für Veranstaltungen aufgehoben. Für Veranstaltungen gelten seither keine Bewilligungspflicht und keine Zertifikatspflicht mehr.
Der Schutzschirm zur Unterstützung von Publikumsveranstaltungen von überkantonaler Bedeutung besteht noch bis zum 31. Dezember 2022. Gesuche, die bis Ende Oktober 2022 eingereicht wurden, werden bis zum Jahresende noch geprüft und verarbeitet. Es können keine neuen Gesuche mehr eingereicht werden.