Seit dem 1. April 2022 gilt gemäss dem Entscheid des Bundesrats die normale Lage. Für die Bereiche Kultur und Sport sowie für gemeinnützige Organisationen gilt Normalbetrieb.
Kultur, Sport & gemeinnützige Organisationen
Nehmen Sie Ihre Eigenverantwortung weiterhin war und schützen Sie sich mit der Einhaltung wichtiger Grundsätze:
- Hygieneregeln beachten. Vor und nach kulturellen/sportlichen Aktivitäten, Veranstaltungen, Proben, Trainings etc. Händewaschen.
- Nur gesund und symptomfrei zur Probe, ins Training, zur Aufführung, an den Wettkampf, an die Veranstaltung. Kultur- und Sportakteure, Teilnehmende, Betreuuende, Mitwirkende, Helferinnen und Helfer sowie Gäste mit Krankheitssymptomen bleiben zu Hause.
Unterstützungsmassnahmen
Zur Abfederung der wirtschaftlichen Konsequenzen verschiedener Schutzmassnahmen sind von Bund und Kanton Massnahmen ergriffen worden. Die Massnahmen werden von Bund und Kanton Aargau gemeinsam getragen. Es stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, Unterstützungsgelder zu erhalten.