Auf den 17. Februar 2022 werden die Corona-Massnahmen aufgehoben. Einzig im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen gilt noch eine Maskenpflicht.
Informationen für Gemeinden
Aufgrund der positiven Entwicklung der epidemiologischen Lage hat der Bundesrat fast alle Massnahmen aufgehoben. Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen sind wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Ebenfalls ist die Homeoffice-Empfehlung hinfällig.
Lediglich im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Pflege- und Altersheimen gilt vorerst bis 31. März 2022 eine Maskenpflicht. Im Kanton Aargau müssen Mitarbeitende von Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen wie auch von Leistungserbringern der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex), die direkten Kontakt zu Patientinnen oder Bewohner haben, eine Gesichtsmaske tragen. Dies gilt auch für Besucherinnen und Besucher in Innenräumen dieser Einrichtungen.
Bei einem positiven Corona-Test gilt eine Isolationspflicht von fünf Tagen.
Gemeindeversammlungen und Einwohnerratssitzungen können wieder ohne Schutzkonzept und Maske durchgeführt werden.
Informationen aus der Gemeindeabteilung
Informationen vom 16. Februar 2022
Schreiben der Gemeindeabteilung an die Gemeinden (PDF, 227 KB)
Informationen zur Kurzarbeit für Gemeinden
Informationen zur Sozialhilfe
Informationen im Bereich Kultur und Sport
In den Bereichen Kultur und Sport sowie gemeinnützige Organisationen sind die Corona-Massnahmen ab 17.02.2022 fast alle aufgehoben.