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Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Thematische Auflistung der häufigsten Fragen und Antworten (FAQ) zum Coronavirus - mit Fokus auf den Kanton Aargau.

Inhaltsverzeichnis

1. Covid-Zertifikat
2. Impfung

3. Schutzmassnahmen, Tests und Vorgehen bei Symptomen

4. Wirtschaft und Gewerbe
5. Bildung und Betreuung

6. Gesundheits-, und Sozialwesen sowie Gemeinden

1. Covid-Zertifikate

Wie erhalte ich ein Covid-Zertifikat?

Eine Übersicht über die im Kanton Aargau verfügbaren Covid-Zertifikate finden Sie auf der Webseite www.ag.ch/coronavirus-zertifikat.

Schweiz: Im Zuge der Impfung wurden Ihre persönlichen Daten sowie Ihre mobile Telefonnummer hinterlegt. Wenn Ihre Familienangehörigen oder Ihnen nahestehende Personen unter der gleichen mobilen Telefonnummer registriert wurden, stehen die Zertifikate nach Beantragung gesammelt zur Verfügung. Gehen Sie dafür auf die Website des Kantons Aargau: Covid-Zertifikat

Ausland: Bezug über Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat: www.covidcertificate-form.admin.ch → Covid-Zertifikat für Impfung oder Genesung im Ausland

Kann ich für eine andere Person (z. B. Familie) das Zertifikat beantragen?

Schweiz: Im Zuge der Impfung wurden Ihre persönlichen Daten sowie Ihre mobile Telefonnummer hinterlegt. Wenn Ihre Familienangehörigen unter der gleichen mobilen Telefonnummer registriert wurden, stehen die Impfzertifikate nach Beantragung gesammelt zur Verfügung. Gehen Sie dafür auf die Website des Kantons Aargau

Wie lange ist mein Covid-Zertifikat gültig?

Für die Bestimmung der Gültigkeitsdauer ist das Bundesamt für Gesundheit BAG zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Falls sich die Gültigkeitsdauer aufgrund neuster wissenschaftlicher Erkenntnisse ändern, wird diese automatisch angepasst. Sie müssen nichts unternehmen. Nach Import des Zertifikats in die Covid Cert App sowie im Zuge der Prüfung (digital oder in Papierform) kommen jeweils die aktuellen Gültigkeiten zur Anwendung.

Ist mein Covid-Zertifikat auch im Ausland und für Reisen gültig?

Das hängt von Ihrer Reisedestination ab. Bitte informieren Sie sich beim Reiseveranstalter oder bei der Fluggesellschaft. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BAG.

Wie werden meine Daten im Kanton Aargau gespeichert?

Personendaten werden nicht zentral bei der Bundesverwaltung gespeichert. Die für die Signierung des Zertifikats benötigten persönlichen Daten werden vom System des Bundes gelöscht, sobald das Zertifikat generiert und übermittelt wurde. Ihre notwendigen persönlichen Daten wurden im Zuge Ihrer Registrierung für eine Impfung oder einen Test bereits erfasst. Diese Daten bilden die Grundlage für die Erstellung und Wiedererlangung Ihres Zertifikats. Ihre über das Online-Portal beantragten Covid-Zertifikate bleiben dort für den Falle eines Verlustes verfügbar, so dass Sie jederzeit Zugriff darauf haben.

Ich habe eine neue Telefonnummer (Wechsel zw. Registrierung und Zertifikatsantrag) bzw. meine Personaldaten (z.B. Geburtsdatum oder Namen) sind nicht korrekt. Was muss ich nun tun?

Bitte nehmen Sie mit uns über das Zertifikat-Antragsformular auf der kantonalen Webseite Kontakt auf und übermitteln Sie uns die dort aufgeführten Daten und Unterlagen. Wir werden Ihre Daten für Sie anpassen.

Wann und wo brauche ich das Zertifikat?

Bitte informieren Sie sich direkt bei Reiseveranstaltern oder Fluggesellschaften. Im Inland ist kein Zertifikat notwendig.

Private Betreiber dürfen aber eine Zugangsbeschränkung auf Personen mit einem Covid-19-Zertifikat vorsehen, sofern dies dem Schutz der Gesundheit der anwesenden Personen (Teilnehmende, Gäste etc.) dient, insbesondere von anwesenden besonders gefährdeten Personen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BAG.

Kann ich Zertifikate auf andere Geräte weiterleiten/übertragen?

Informationen hierzu finden Sie unter www.ag.ch/covid-zertifikat. Das Zertifikat in PDF-Format können Sie an mehrere Endgeräte übertragen. Ebenso lassen sich mehrere Zertifikate in der "COVID Certificate"-App speichern. Für die Anzeige des Zertifikats auf dem Handy benötigen Sie hingegen die "COVID Certificate"-App. Eine Übertragung in eine andere App ist nicht möglich.

Ich habe die SMS zur Authentifizierung nicht erhalten. Wie soll ich vorgehen?

Bitte prüfen Sie Ihre registrierte Handynummer. Sollte sich diese zwischenzeitlich geändert haben nutzen Sie bitte das Zertifikat-Antragsformular auf der kantonalen Webseite und teilen uns diese mit. Wir werden die Daten für Sie anpassen und informieren Sie entsprechend.

Ich bin im Ausland genesen. Wie erhalte ich mein Covid-Zertifikat und welche Unterlagen muss ich einreichen?

Sie können Ihr Zertifikat über Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat: www.covidcertificate-form.admin.ch → Covid-Zertifikat für Impfung oder Genesung im Ausland benatragen. Zusätzlich zum Nachweis eines positiven Ergebnises einer molekularbiologischen Analyse auf Sars-CoV-2 benötigen Sie eine Bestätigung der Aufhebung der Absonderung oder ärztliche Bestätigung der Genesung von einer zuständigen Stelle mit behördlichen Aufgaben einschliesslich Name und Adresse dieser Stelle.

2. Impfung

2.1 Impfangebote

Welche Impfangebote gibt es derzeit im Kanton Aargau?

Eine Übersicht dazu finden Sie auf www.ag.ch/covid-impfanmeldung.

Wie kann ich mich anmelden?

Eine Übersicht über die derzeit verfügbaren Impfangebote und entsprechende Anmeldemöglichkeiten finden Sie auf www.ag.ch/covid-impfanmeldung.

Wo kann ich mich im Kanton Aargau gegen Covid-19 impfen lassen?

Sie können sich als Patient bei Ihrem Hausarzt, in ausgesuchten Apotheken sowie in den vier Ambulatorien der regional verteilten Spitäler impfen lassen.

Welche Dokumente muss ich zum Impftermin mitbringen?

Bitte bringen Sie einen amtlichen Ausweis und Ihre Krankenkassenkarte bzw. einen anderen Versicherungsausweis zum Impftemin mit.

Falls Sie bereits einmal an Covid-19 erkrankt waren, bringen Sie bitte auch einen positiven Testbescheid (PCR-, Antigen- oder Antikörper-Test) oder die Isolations-Verfügung mit.

Wenn Sie die Covid-19-Impfung in Ihr Impfbüchlein (Impfausweis) eintragen lassen möchten, bringen Sie auch dieses mit. Sie benötigen diesen Eintrag aber nicht unbedingt. Denn eine vollständige Grundimmunisierung berechtigt zu einem Zertifikat.

2.2 Weitere Fragen zur Impfung

Warum soll ich mich gegen Covid-19 impfen lassen?

Gute Gründe, sich impfen zu lassen:

  • Sie schützen sich vor einem schweren Verlauf von Covid-19.
  • Sie vermeiden mögliche anhaltende gesundheitliche Einschränkungen einer Covid-19-Erkrankung (Langzeitfolgen von Covid-19).
  • Sie helfen mit, die Gesundheitsfachpersonen zu entlasten.
  • Sie tragen dazu bei, Personen in Ihrer Umgebung zu schützen.
  • Sie tragen dazu bei, dass wir soziale Kontakte entspannter erleben und dadurch die psychische Gesundheit gestärkt wird.
  • Sie helfen mit, die Auswirkungen der Pandemie einzudämmen.

Auf was sollte ich im Zusammenhang mit der Impfung achten?

Am Tag der Impfung bis zwei Tage danach empfehlen wir Ihnen, Ihren Körper zu schonen, damit die schützende Immunität bestmöglich aufgebaut werden kann. Das heisst:

  • Keine körperliche Anstrengung
  • Kein Sonnenbad
  • Kein Alkohol

Kann ich mich nach einer Covid-19-Erkrankung impfen lassen?

Nach einer Infektion sind Sie für eine gewissen Zeit vor einer neuen Ansteckung geschützt. Beachten Sie, dass zwischen der Genesung und der Impfung mindestens sechs Monate liegen müssen. Für eine vollständige Impfung und somit auch Zertifikatserstellung, wird nach einer Genesung nur eine Impfdosis benötigt.

Eines der folgenden Dokumente muss beim Impftermin vorgezeigt werden:
- positiver Testbescheid (PCR- oder Antigenschnelltest)
- positiver Antikörpertest
- Isolationsverfügung

Wer kann eine Auffrischimpfung erhalten?

Eine saisonale Auffrischimpfung ist für alle Personen ab 16 Jahren möglich, deren Grundimmunisierung (vollständige Impfung) mindestens sechs Monate zurückliegt.

Für welche Personen ist die Impfung derzeit nicht vorgesehen?

Momentan ist die Impfung gegen Covid-19 für folgende Personen nicht vorgesehen:

  • Kinder unter 5 Jahren.

Ich bin schwanger. Darf ich mich gegen Covid-19 impfen lassen?

Wir empfehlen Ihnen die Covid-19-Impfung vor oder während der Schwangerschaft mit einem mRNA-Impfstoff. Denn schwere Verläufe von Covid-19 sind bei schwangeren Frauen viel häufiger als bei gleichaltrigen nicht schwangeren Personen. Zudem ist das Risiko einer Frühgeburt deutlich erhöht, wenn Sie sich während der Schwangerschaft mit dem Coronavirus anstecken. Die Impfung vor oder während der Schwangerschaft schützt Sie und das ungeborene Kind.

Ich stille: darf ich mich impfen lassen?

Stillende Frauen können mit mRNA Impfstoffen geimpft werden.

Wer entscheidet bei Personen, die nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden, ob sie geimpft werden oder nicht?

Ist eine Person nicht in der Lage, selbst zu entscheiden, ob sie eine Impfung will, muss die Beistandsperson diesen Entscheid fällen. Dieser Entscheid muss schriftlich vorliegen. Ohne eine Einwilligungserklärung finden keine Impfungen statt.

Welche Nebenwirkungen können nach einer Impfung auftreten?

Informationen zu möglichen Nebenwirkungen nach einer Impfung erhalten Sie auf der Seite von Swissmedic.

Welche Covid-19-Impfstoffe werden in der Schweiz eingesetzt?

Steckbrief der Covid-19-Impfstoffe:
Der Steckbrief gibt eine Übersicht über die empfholenen Impfstoffe und deren wichtigsten Charakteristika und gibt Informationen zu deren Zubereitung und Aufbewahrung.

Kann ich den Impfstoff wählen?

Es gilt die freie Wahl unter den im Impfzentrum verfügbaren Impfstoffen.

Kann im Anschluss an die Grundimmunisierung auch ein anderer Impfstoff für die Auffrischimpfung verabreicht werden?

Es kann auch ein anderer Impfstoff eingesetzt werden als jener, welcher zur Grundimmunisierung eingesetzt wurde. Bitte informieren Sie sich hierzu am Impfort bei der medizinischen Fachperson.

3. Schutzmassnahmen, Tests und Vorgehen bei Symptomen

3.1 Allgemeine Informationen zum Coronavirus

Können Sie mir nähere Informationen zu den Fallzahlen geben?

Auf den folgenden Webseiten finden Sie ein grosses Angebot an Daten zur Covid-19-Pandemie in der Schweiz:

3.2 Vorgehen bei Symptomen und möglicher Ansteckung

Ich habe eine medizinische Frage zum Coronavirus, wer kann mir Auskunft geben?

Für medizinische Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. .

Alternativ können Sie sich bei Fragen zum Coronavirus auch an die Telefon-Hotline (Tel. 058 463 00 00) des Bundesamts für Gesundheit wenden.

Welche Personen gehören zur Risikogruppe und wie können sich diese schützen?

Besonders gefährdet sind folgende Personen:

  • ältere Menschen (Das Risiko für einen schweren Verlauf bei einer Ansteckung mit dem neuen Coronavirus steigt mit zunehmendem Alter. Vorerkrankungen erhöhen das Risiko zusätzlich.)
  • schwangere Frauen
  • Erwachsene mit Trisomie 21
  • Erwachsene mit bestimmten Formen folgender chronischer Krankheiten
    • Bluthochdruck
    • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
    • Diabetes
    • Lungen- und Atemwegserkrankungen
    • Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen
    • Krebs
    • Adipositas (BMI ≥ 35 kg/m2)
    • Niereninsuffizienz
    • Leberzirrhose

So können Sie sich schützen:

Wenn Sie eine ältere Person sind oder eine der oben aufgeführten Vorerkrankungen haben, gelten folgende Massnahmen:

  • Waschen Sie sich gründlich und regelmässig die Hände mit Seife.
  • Vermeiden Sie unnötige Kontakte und halten Sie Abstand zu anderen Personen (mindestens 1,5 Meter).
  • Befolgen Sie die Hygiene- und Verhaltensregeln auch, wenn Sie Freunde oder Familie treffen. Beispielsweise indem Sie beim Rausschöpfen des Essens nicht dasselbe Besteck anfassen und nicht aus demselben Glas trinken etc.
  • Vermeiden Sie Stosszeiten an Orten mit hohem Personenaufkommen (beispielsweise Pendlerzeiten im ÖV oder am Bahnhof, Einkaufen am Samstag). Wenn Sie sich trotzdem an Orten mit hohem Personenaufkommen aufhalten und den nötigen Abstand nicht einhalten können, tragen Sie stets eine Hygienemaske.

Haben Sie Krankheitssymptome insbesondere Husten (meist trocken), Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Fieber, Fiebergefühl, Muskelschmerzen oder plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns), dann rufen Sie sofort Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder ein Spital an. Auch am Wochenende. Beschreiben Sie Ihre Symptome und sagen Sie, dass Sie zu den besonders gefährdeten Personen gehören.

Erkrankungen mit dem Coronavirus können sehr unterschiedlich verlaufen. Manche Menschen haben nur milde Symptome und merken kaum, dass sie krank sind. Andere benötigen eine intensive Behandlung im Spital. Es ist wichtig, im Alltag auf grundlegende Hygienemassnahmen zu achten, genau wie während der Grippe und Erkältungszeit.

Was kosten die Covid-Tests im Kanton Aargau? Gibt es kostenlose Tests zum Erhalt eines Covid-Zertifikats?

Informationen zu den Testkosten erhalten Sie direkt bei den jeweiligen Testzentren. Testkosten werden von den Krankenkassen nur übernommen, wenn die Testkriterien des BAG erfült sind.

Wer darf Corona-Tests durchführen?

Alle Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken dürfen PCR-Tests durchführen. Es ist den behandelnden Ärztinnen und Ärzten überlassen, ob sie den Test selber durchführen wollen oder die Patientinnen und Patienten in eine entsprechende Klinik zuweisen. In diesem Sinne liegt es in der Entscheidungskompetenz der behandelnden Fachperson über den Ort der Testdurchführung zu bestimmen und die Patientinnen und Patienten entsprechend zu informieren.

Die Antigen-Schnelltest dürfen zusätzlich von den Apotheken angeboten werden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

3.3 Vorgehen bei fehlenden Symptomen

Wie ist bie grösseren Veranstaltungen ab 01.01.2023 vorzugehen?

Der Bund und der Kanton Aargau übernehmen ab diesem Datum keine Kosten mehr für Tests bei Personen ohne Symptome, die zur Sicherheit vor den Veranstaltungen durchgeführt werden. Dies betrifft alle Personengruppen: Kinder, Jugendliche, Erwachsene.

Mein Arbeitgeber will, dass ich mich testen lasse. Wer bezahlt die Kosten?

Falls ein Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmenden einen Test verlangt, muss er die Kosten dafür übernehmen.

3.4 Massnahmen und Verhaltensempfehlungen

Welche Schutzmassnahmen gelten für Einrichtungen und Betriebe?

Es gelten die von den Einrichtungen selbst definierten Beschränkungen und Schutzmassnahmen, insbesondere in Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen.
Es gibt keine Pflicht zur Erstellung eines Schutzkonzeptes. Es ist aber empfohlen, auf Hygienemassnahmen zu achten.

4. Wirtschaft und Gewerbe

Was gilt für Wirtschaft und Gewerbe?

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite Wirtschaft & Gewerbe des Kantons oder bei Fragen zu Massnahmen des Bundesauf den Webseiten des BAG.

5. Bildung und Betreuung

Dürfen Grosseltern ihre Grosskinder hüten?

Mit steigendem Alter nimmt das Risiko für einen schweren Verlauf einer Erkrankung mit dem neuen Coronavirus zu. Dies gilt verstärkt für Personen mit einer Vorerkrankung wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, chronische Atemwegserkrankungen, Krebs, Bluthochdruck, Adipositas Grad III sowie Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen. Sie sollten sich besonders schützen. Wenn Sie als Grosseltern ihre Grosskinder hüten möchten, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Besprechen Sie Ihre Situation bei Unsicherheit mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, besonders, wenn Sie an Vorerkrankungen leiden
  • Sie sollten sich gesund fühlen und keine Krankheitssymptome aufweisen. Das gilt auch für die Personen in Ihrem Familienumfeld. Hüten Sie keine Kinder, wenn Sie, Ihr Grosskind oder jemand in der Familie des Kindes krank ist, auch bei leichten Symptomen.
  • Befolgen Sie die Hygiene- und Verhaltensregeln, indem Sie zum Beispiel häufig die Hände waschen, keine Gläser mit den Kindern teilen und Abstand von den Eltern halten.
  • Versuchen Sie, wenn möglich das Ansteckungsrisiko zu minimieren, indem Sie z. B. Aktivitäten draussen verfolgen oder sich, wenn möglich, nur mit Ihrem oder Ihren Enkelkindern ohne die Eltern treffen.
  • Bei Kindern ab 12 Jahren steigt das Risiko für eine Erkrankung und Übertragung auf andere Personen an. Entsprechend sollten bei älteren Enkelkindern die Abstandsregeln eingehalten sowie nach Möglichkeit Masken getragen werden.
  • Meiden Sie Orte mit hohem Personenaufkommen, zum Beispiel Bahnhöfe oder öffentliche Verkehrsmittel während Stosszeiten.

6. Gesundheits-, und Sozialwesen sowie Gemeinden

Welche Empfehlungen gibt es für die Krankenpflege und Hilfe zu Hause?

Informieren Sie sich auf der Seite Informationen für Gesundheitsfachpersonen über die Schutzkonzepte und -massnahmen.

Kann beim Kanton Schutzmaterial bezogen werden?

Grundsätzlich gilt, dass private und öffentliche Organisationen für die Beschaffung von Schutzmaterial selbst verantwortlich sind. Da die Verfügbarkeit von Schutzmaterial im April 2020 nicht gewährleistet war, hat der Kanton das ihm verfügbare Schutzmaterial an Organisationen des Gesundheitswesens sowie an Betriebe gratis abgegeben.

Auf dem freien Markt ist Schutzmaterial (z. B. Hygienemasken, Handschuhe, Desinfektionsmittel etc.) seit ca. Mitte Mai 2020 wieder ohne Einschränkungen verfügbar. Deshalb wurde die kantonale Gratisabgabe an Organisationen des Gesundheitswesens per 15. Juni 2020 eingestellt. Die Abgabestelle Zeughaus Aarau wurde ebenfalls auf diesen Zeitpunkt geschlossen.

Bezüglich Beschaffung von Schutzmaterial verweisen wir auf den ordentlichen Beschaffungsweg. Eine Auskunft über mögliche Bezugsquellen ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Der Bund beschafft Mangelgüter für das Gesundheitswesen im Sinne einer subsidiären Unterstützung. Im Pflegebereich tätige Organisationen und Gesundheitsfachpersonen können allfällige Gesuche um Unterstützung direkt an die im Kanton zuständige Stelle (in der Regel die Kantonsapotheken) richten. Eine Liste der Kantonsapothekerinnen und Kantonsapotheker ist auf der verlinkten Webseite zu finden.

Sind Besuche in Spitälern, Kliniken, Psychiatrien und Pflegeheimen wieder erlaubt?

In Gesundheitseinrichtungen gelten unterschiedliche Bestimmungen. Es wird daher empfohlen dies bei der jeweiligen Einrichtung vorgängig zu klären.