Der Kanton Aargau orientiert sich an der vom Bundesamt für Gesundheit vorgegebenen Impfstrategie.
Coronavirus-Impfung
Impfangebote
Wie bekomme ich mein Covid-Zertifikat?
Alle Informationen dazu finden Sie unter www.ag.ch/covid-zertifikat
Impfungen nach Covid-19-Erkrankung
Der Kanton Aargau folgt den Empfehlungen der eidgenössischen Kommission für Impffragen EKIF. Wer an Covid-19 erkrankt war, braucht in der Regel nur eine Impfdosis für eine längerfristige Immunität. Als Beleg einer durchgemachten Covid-19 Infektion gelten ein positiver PCR oder ein positiver Antigen-Schnelltest, eine Isolations-Verfügung des Contact Tracing Centers sowie der Nachweis von SARS-CoV-2 Antikörpern im Blut (positive Serologie). Der Kanton Aargau empfiehlt, nach einer Covid-19 Infektion mindestens vier Wochen bis zu drei Monaten zu warten bis zur Impfung.
Welche Dokumente muss ich zum Impftermin mitbringen?
Sie werden bei der Anmeldung darauf hingewiesen, wie Sie sich vorbereiten müssen und welche Dokumente Sie mitbringen sollten. Grundsätzlich benötigen Sie einen amtlichen Ausweis und Ihre Krankenkassenkarte bzw. einen anderen Versicherungsausweis.
Falls Sie bereits einmal an Covid-19 erkrankt waren, bringen Sie bitte auch einen positiven Testbescheid (PCR-, Antigen- oder Antikörper-Test) als Nachweis Ihrer Genesung zum Impftermin mit. Wer an Covid-19 erkrankt war, braucht in der Regel nur eine Impfdosis für eine längerfristige Immunität.
Falls Sie einen Eintrag ins Impfbüchlein möchten, bringen Sie auch dieses mit. Sie benötigen diesen Eintrag aber nicht unbedingt. Sie erhalten eine Bestätigung vor Ort.
Wo genau befinden sich die Impfstandorte?
Unter folgenden Links finden Sie Hinweise und Lagepläne zu den in Betrieb stehenden Impfstandorten.
Häufige Fragen zur Coronavirus-Impfung
Die häufigsten Fragen und Antworten zur Impfstrategie des Kantons Aargau finden Sie in unserem FAQ.