Im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus stellen sich immer wieder Fragen zur familienergänzenden Kinderbetreuung. Die Antworten für den Kanton Aargau finden Sie hier.
Informationen für Kitas, Tagesfamilien und Tagesstrukturen
Informationen zu Massnahmen im Bereich der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung
Mail vom 23. Dezember 2021
Mail vom 10. Dezember 2021
Mail vom 2. Dezember 2021
Verordnung Covid-19-V AG
Merkblatt vom 23. November 2020: Informationen für Einrichtungen der schul- und familienergänzenden Kinderbetreuung (PDF, 3 Seiten, 135 KB)
Medienmitteilung Aufhebung Maskentragpflicht Volksschule vom 9. Februar 2022 (PDF, 2 Seiten, 111 KB)
Kitas, Tagesfamilien und Tagesstrukturen
kibesuisse, Verband Kinderbetreuung Schweiz:
Weiterführende Informationen, Merkblätter und Muster-Schutzkonzepte für Kitas, Tagesfamilien und schulergänzende Kinderbetreuung
Dachverband Tagesstrukturen Mittagstisch Aargau (dtma)
Weiterführende Informationen
Häufige Fragen und Antworten
Gibt es für Kitas oder Tagesstrukturen die Möglichkeit Hygieneartikel (Desinfektionsmittel, Handschuhe) beim Kanton zu beziehen?
Nein, der Kanton verfügt über keine kantonale Stelle, die Hygieneartikel für Betreuungsinstitutionen abgibt. Desinfektionsmittel und Handschuhe gilt es in der Apotheke oder im Detailhandel zu beziehen.
Was tun, wenn Mitarbeitende oder Kinder in der Kita oder Tagesstätte positiv getestet wurden?
Wenn Mitarbeitende oder Kinder in der Kita oder Tagesstätte positiv getestet wurden, bleiben sie zu Hause in Isolation.
Ihre Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne. Wenn diese aber ebenfalls Symptome haben, sollten sie einen Covid-Test machen. Ihre Isolation dauert fünf Tage. Sie kann verlängert werden, wenn 48 Stunden vor dem Isolationsende noch immer Symptome auftreten.
Die Eltern und die anderen Mitarbeitenden sollen über den Erkrankungsfall informiert werden. Es soll verstärkt auf Krankheitssymptome geachtet werden.
Vorgehen bei Kindern mit Krankheits- und Erkältungssymptomen in Betreuungssituationen
Die folgenden Richtlinien beschreiben, unter welchen Voraussetzungen symptomatische Kinder bis 6 Jahren Schulen sowie schul- und familienergänzende Betreuungseinrichtungen besuchen können und wann die Durchführung eines Tests auf Covid-19 angezeigt ist.
Spielgruppen
Mehr Informationen und Muster-Schutzkonzepte finden Sie auf der Seite Spielgruppen Aargau.
Finanzielle Unterstützung Bund und Kanton
Ausfallentschädigung
Der Kanton gewährt den privaten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung Finanzhilfen für zwischen dem 17. März und dem 17. Juni 2020 entgangene Betreuungsbeiträge der Eltern.
Die Prüfung der Gesuche für finanzielle Unterstützung der aargauischen Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung (Ausfallentschädigungen) ist abgeschlossen. Den Institutionen werden gemäss der Verordnung des Bundesrats Finanzhilfen in der Höhe von rund 5,8 Millionen Franken gewährt.
Wirtschaftliche Sicherung familienergänzender Kinderbetreuung
Zusätzlich zu den im Informationsschreiben erwähnten Bundesinstrumenten existieren auch kantonale Instrumente zur wirtschaftlichen Absicherung. Mehr Informationen finden Sie bei den kantonalen Wirtschaftsmassnahmen.