Gesuch für Privatkindergarten oder Privatschule auf Volksschulstufe stellen
Die Führung eines Privatkindergartens oder einer Privatschule, die schulpflichtige Kinder unterrichtet, braucht eine Bewilligung durch den Erziehungsrat.
Fristen beachten | Unterlagen benötigt
Voraussetzungen
- In Bezug auf die Bildungsziele, den Aargauer Lehrplan Volksschule, das Qualitätsmanagement, die Qualifikation der Lehrpersonen und die räumlichen Anforderungen hat der Privatkindergarten und die Privatschule den öffentlichen Schulen zu entsprechen.
- Der Privatkindergarten bzw. die Privatschule gibt den Eltern der Schülerinnen und Schüler mindestens einmal jährlich eine schriftliche Gesamtbeurteilung über die Leistungsentwicklung sowie über die Stärken und Schwächen in der Selbst- und Sozialkompetenz des Kindes ab.
Ablauf
- Schritt 1: Das schriftliche Gesuch ist von den Verantwortlichen des Privatkindergartens bzw. der Privatschule zu richten an: Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Volksschule, Sektion Schulaufsicht, Bachstrasse 15, 5001 Aarau.
- Schritt 2: Die Schulaufsicht prüft das Gesuch hinsichtlich der Bewilligungsvoraussetzungen und der Vollständigkeit formal. Danach wird es an den Erziehungsrat weitergeleitet.
- Schritt 3: Der Erziehungsrat entscheidet über die Erteilung der Bewilligung.
Benötigte Unterlagen
- Geschäftsform:
Gründungsjahr, Art der Firma, Finanzierung, Rechnung / Bilanz, allfällige Garantien, Versicherungen, Verträge - Personal:
Schulleitung, Beschreibung der Lehrpersonen mit ihren Diplomen (Lehrdiplom, Ausbildung), andere Personen - Schulraum / Infrastruktur:
Angaben zur Grösse, Raumhöhe (Baupläne), Art der Räume (Fotos), Räumlichkeiten für Bewegung & Sport, Fachräume, Mietverträge - Schulorganisation:
Standort, Schülerzahl, Grösse der Lerngruppen (maximal / minimal), Schulgeld, Stundenplan, Betreuungsangebote, Mittagstisch, usw. - Bildungsangebot:
Pädagogisches Konzept, Unterrichtskonzept, Beurteilung der Schülerinnen und Schüler, Übertritte, Elternmitarbeit, Spezialangebote
Fristen und Termine
Das Gesuch ist bis spätestens Ende September des Kalenderjahres einzureichen, damit die Eröffnung im darauffolgenden Schuljahr möglich ist.
Es empfiehlt sich vorgängig die Kontaktaufnahme mit der Sektion Schulaufsicht: sa.volksschule@ag.ch .
Kosten
Keine
Rechtliche Grundlagen
- Volksschulgesetz (SAR 421.100) § 1, 31, 73, 89, 91,. 132, 134, 135Das Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.
- Volksschulverordnung (SAR 421.315) § 1, 35, 118, 119
Formulare & Online-Dienstleistungen
Keine
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