Hauptmenü

Alle Dienstleistungen

Kostengutsprache für eine schulisch organisierte Grundbildung bzw. Lehrwerkstätte beantragen

Die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule unterstützt den Besuch von ausgewählten schulisch organisierten Grundbildungen und Lehrwerkstätten. Sofern der Kanton Aargau zahlungspflichtig ist und die gewünschte Ausbildung sowie die dafür vorgesehene Schule auf unserer Liste aufgeführt sind, kann ein Gesuch um Kostengutsprache gestellt werden.

Online-Gesuch um Kostengutsprache
Hinweis:

Unterlagen benötigt | Fristen beachten

Voraussetzungen

  • Der Kanton Aargau ist der für Sie zahlungspflichtige Kanton.
  • Die gewünschte Ausbildung sowie die dafür vorgesehene Schule bzw. Lehrwerkstätte sind auf unserer Liste aufgeführt.
  • Sie können eine Bestätigung des bestandenen Aufnahmeverfahrens des gewünschten Bildungsgangs vorweisen.

Ablauf

  • Schritt 1: Prüfen Sie, ob die von Ihnen gewünschte Ausbildung und die dafür vorgesehene Schule auf unserer Liste vermerkt sind.
  • Schritt 2: Reichen Sie das Formular "Gesuch um Kostengutsprache" mit allen benötigten Unterlagen ein.
  • Schritt 3: Das Gesuch wird durch die Sektion Schulische Bildung geprüft.
  • Schritt 4: Wurde das Gesuch bewilligt, erhalten Sie und die Schule ein Schreiben per E-Mail.

Benötigte Unterlagen

Die benötigten Unterlagen können dem ausgefüllten, untenstehenden Formular entnommen werden, grundsätzlich gilt Folgendes:

  • Bestätigung des bestandenen Aufnahmeverfahrens des gewünschten Bildungsgangs.
  • Für Personen mit in der Schweiz wohnhaften Eltern, die während 24 Monaten vor Ausbildungsbeginn wirtschaftlich abhängig oder in Ausbildung waren: Wohnsitzbestätigung eines Elternteils beziehungsweise des Inhabers / der Inhaberin der elterlichen Sorge.
  • Für Personen, die während 24 Monaten vor Ausbildungsbeginn wirtschaftlich unabhängig und nicht in Ausbildung waren: Eigene Wohnsitzbestätigung.
  • Für Personen mit zivilrechtlichem Aufenthalt in der Schweiz aufgrund einer Aufenthaltsbewilligung, die nicht zum Zweck der Ausbildung ausgestellt worden ist: Kopie des Ausländerausweises. Falls dieser noch nicht ausgestellt wurde, ist eine Bestätigung des zugewiesenen Kantons nötig.
  • Für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (Personen mit im Ausland wohnhaften Eltern oder die elternlos im Ausland wohnen): Wohnsitzbestätigung eines schweizerischen Konsulats im betreffenden Land, aus welcher der Aufenthalt der Eltern bzw. der eigene Heimatort ersichtlich ist.

Fristen und Termine

Das Gesuch muss vor Ausbildungsbeginn eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass die Berufsfachschulen unterschiedliche Anmeldefristen haben.

Kosten

Die Bearbeitung des Gesuchs durch die Sektion Schulische Bildung ist kostenlos.

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Mit der Nutzung des Online-Formulars erhalten Sie ein zu den gängigsten Browsern kompatibles Formular. Es lässt sich online ausfüllen und ausdrucken, jedoch nicht speichern.

Online-Gesuch um Kostengutsprache
Hinweis:

Unterlagen benötigt | Fristen beachten