Akteneinsicht Qualifikationsverfahren (berufliche Grundbildung) anmelden
Kandidatinnen und Kandidaten, die das Qualifikationsverfahren absolviert haben, können Einsicht in die Prüfungsakten nehmen.
Voraussetzungen
- Das Qualifikationsverfahren wurde im laufenden Jahr absolviert.
- Das Resultat wurde bereits mitgeteilt.
- Anmeldefristen müssen berücksichtigt werden.
Ablauf
Bei nicht bestandener Prüfung
- Schritt 1: Kandidatinnen und Kandidaten, die das Qualifikationsverfahren nicht bestanden haben, werden schriftlich von der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule informiert und erhalten die entsprechende Information zum weiteren Vorgehen.
- Schritt 2: In der Abfrage Termine Akteneinsicht können die Informationen für die Anmeldung abgerufen werden. Die Kandidatinnen und Kandidaten können sich direkt beim angegebenen Kontakt melden um einen Termin zu vereinbaren.
Bei bestandener Prüfung
Kandidatinnen und Kandidaten, die das Qualifikationsverfahren bestanden haben, erhalten ihr Diplom entweder vom Ausbildungsbetrieb, an der Diplomfeier oder per Post ausgehändigt. Wer trotz genügendem Resultat seine Akten einsehen möchte, kann ebenfalls in der Abfrage Termine Akteneinsicht über den angegebenen Kontakt einen Termin vereinbaren.
Fristen und Termine
Eine Anmeldung für die Akteneinsicht sollte so bald als möglich nach Erhalt des Prüfungsresultats erfolgen und muss innerhalb der Rekursfrist für eine Beschwerde (30 Tage nach Erhalt des Prüfungsresultats) liegen. Ausserterminliche Akteneinsichten werden aus organisatorischen Gründen nicht gewährt.
Kosten
Die Akteneinsicht ist kostenlos.