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Lehrvertrag Repetition einreichen

Bei einer Wiederholung des Qualifikationsverfahrens im gleichen Lehrbetrieb kann der Repetitions-Lehrvertrag über das bestehende Lehrverhältnis eingereicht werden.

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Hinweis:

Elektronisch durchführbar

Signatur erforderlich | Login erforderlich

Voraussetzungen

  • Der Betrieb besitzt eine Bildungsbewilligung und ist damit berechtigt, Berufslernende auszubilden.
  • Die Anzahl der Lernenden, die ein Betrieb ausbilden darf, ist abhängig von der Anzahl der qualifizierten Fachkräfte (siehe berufsspezifische Verordnung).

Ablauf

  • Schritt 1: Die zuständige Person des Lehrbetriebs erfasst den Lehrvertrag direkt über das bestehende Lehrverhältnis im Lehrbetriebsportal. Die Stammdaten der lernenden Person werden dabei automatisch übernommen.
  • Schritt 2: Sind alle Angaben erfasst, sind die Lehrvertrags-Daten elektronisch an die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule zur Prüfung zu übermitteln.
  • Schritt 3: Die lernende Person füllt zusätzlich das Anmeldeformular zur Wiederholung des Qualifikationsverfahrens aus. Dieses Formular wird separat eingereicht.
  • Schritt 4: Die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule prüft die Daten und gibt den Lehrvertrag zur Unterzeichnung frei. Die Information zur Freigabe erfolgt per E-Mail.
  • Schritt 5: Der freigegebene Lehrvertrag werden in zweifacher Ausführung gedruckt und durch die Vertragsparteien (lernende Person, ggf. gesetzliche Vertretung und zuständige Person des Lehrbetriebs) unterzeichnet.
  • Schritt 6: Die zuständige Person des Lehrbetriebs bestätigt die Unterzeichnung des Lehrvertrags im Lehrbetriebsportal. Erst durch diese Bestätigung ist der Lehrvertrag rechtsgültig.

Sollten Sie noch nicht über einen Zugang zum Lehrbetriebsportal verfügen, können Sie diesen hier beantragen:

Fristen und Termine

  • Der Lehrvertrag ist vor Beginn der Lehre abzuschliessen.

Kosten

Keine

Anleitungen

Rechtliche Grundlagen

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