Gesuch um Kostengutsprache für Validierung von Bildungsleistungen einreichen
Für die Zulassung zum Validierungsverfahren ist eine Kostengutsprache erforderlich. Füllen Sie das Gesuch um Kostengutsprache aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch, um zu belegen, dass Sie über ausreichend Berufserfahrung verfügen.
Voraussetzungen
- Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, davon in der Regel drei Jahre im angestrebten Beruf
- Bei Gesuchseinreichung müssen mind. 75% der geforderten Handlungskompetenzen erfüllt sein
- Vorgängig erfolgte Beratung sowie Besuch des obligatorischen Informationsanlasses (OIA)
- Wohnhaft im Kanton Aargau
- Besuch Informationsanlass Berufsabschluss für Erwachsene (obligatorisch)
Ablauf
- Schritt 1: Melden Sie sich für den Informationsanlass Berufsabschluss für Erwachsene online an.
- Schritt 2: Besuchen Sie die obligatorischen Informationsanlässe (OIA) in den für das Validierungsverfahren zuständigen Kantonen (im Kanton Aargau selbst werden keine Validierungsverfahren durchgeführt). Eine Übersicht über die aktuellen Angebote finden Sie auf der Webseite des Eingangsportals.
- Schritt 3: Füllen Sie das Gesuch um Kostengutsprache aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch.
- Schritt 4: Reichen Sie die Unterlagen bei der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule ein.
- Schritt 5: Die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule stellt die Kostengutsprache und die Zuweisung an die zuständige Behörde für das Validierungsverfahren aus. Die Kostengutsprache ist 12 Monate gültig. Innerhalb dieser Frist müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde anmelden, andernfalls verliert sie ihre Gültigkeit.
- Schritt 6: Erstellen Sie ein Dossier Ihrer beruflichen Handlungskompetenzen gemäss den Vorgaben der zuständigen Behörde. Bei Fragen und Unklarheiten stehen Ihnen die dort zuständigen Fachpersonen gerne zur Verfügung.
- Schritt 7: Fachexpertinnen/-experten der zuständigen Behörde beurteilen Ihr Dossier und vergleichen es mit dem Qualifikationsprofil des angestrebten Abschlusses.
- Schritt 8: Sie erhalten von der zuständigen Behörde eine Lernleistungsbestätigung, die detailliert aufzeigt, welche beruflichen Handlungskompetenzen als gleichwertig anerkannt und Ihnen für den Abschluss angerechnet werden und was Sie noch nachholen müssen.
- Schritt 9: Sind in der Beurteilung durch die Behörden Lücken aufgeführt worden, können Sie diese mit ergänzender Bildung schliessen. Ausgesuchte Berufsfachschulen bieten die passenden berufskundlichen und/oder allgemeinbildenden Kursmodule an. Die Validierungskantone informieren rechtzeitig darüber.
- Schritt 10: Wenn alle Qualifikationen nachgewiesen sind, stellt Ihnen die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis / das Eidgenössische Berufsattest aus.
Benötigte Unterlagen
- Ausbildungszertifikate; falls bereits ein Berufsabschluss vorliegt: Kopie des EFZ / des EBA
- Arbeitszeugnisse
- Zwischenzeugnis der gegenwärtigen Tätigkeit
- Bestätigung der Teilnahme am Informationsanlass
- Lebenslauf
Fristen und Termine
Jederzeit möglich.
Kosten
- Die Beratung durch das Eingangsportal ist kostenlos.
- Die Teilnahme an Angeboten zum Nachholen eines Berufsabschlusses ist bis zu einem festgelegten Höchstbetrag kostenfrei. Dieser Betrag wird jährlich gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (BFSV) vom 22. Juni 2006 definiert. Überschreiten die Gesamtkosten des Validierungsverfahrens diesen Betrag, ist die Differenz von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller selbst zu übernehmen.
- Selbst zu tragende Kosten:
- ÜK-Kosten: Beiträge für vorgeschriebene überbetriebliche Kurse werden im Umfang der SBBK-Pauschale gewährt. Restkosten tragen Kandidatinnen und Kandidaten ohne Lehrvertrag selbst.
- Material- und Raumkosten: Diese sind von den Kandidatinnen und Kandidaten zu übernehmen.
- Privatanbieter: Schulgelder für Angebote privater Anbieter sind eigenständig zu finanzieren.