Die Solidarität der Aargauerinnen und Aargauer mit Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, ist gross. Hier finden Helferinnen und Helfer sowie Gastfamilien alle nötigen Informationen.
Gastfamilien
Private Unterbringung
Sie wohnen im Kanton Aargau und möchten eine Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung stellen? Nutzen Sie nur eine der folgenden zwei Möglichkeiten. Bitte beachten Sie das Merkblatt (PDF, 4 Seiten, 240 KB).
Anmeldung private Unterbringung via Ukraine-Hotline
Private, die möblierten Wohnraum für mindestens 6 Monate zur Verfügung stellen möchten, können dieses Angebot via E-Mail an ukraine@ag.ch melden.
Damit wir Ihr Angebot weiter prüfen können, benötigen wir einige Informationen über den zur Verfügung stehenden Wohnraum. Wir bitten um Beantwortung nachfolgender Fragen:
- Art des Wohnraumes (abschliessbares Zimmer in Wohnung oder Haus/separate Wohnung/leerstehendes Haus)
- Badezimmer (Benutzung separate/gemeinsam)
- Küche (Benutzung separat/gemeinsam)
- Adresse der Liegenschaft (für die Registrierung der Anfrage)
- Sind Sie Eigentümer der Liegenschaft oder Mieter
- Kontaktdaten (Telefonnummer, Adresse, E-Mail-Adresse)
- Haben Sie Ihr Angebot bereits bei einer Institution gemeldet (z.B. Schweizerische Flüchtlingshilfe, campax)
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund des Zuteilungsprozesses zwischen der Zustellung Ihres Angebots und unserer Kontaktaufnahme einige Zeit vergehen kann.
Für weitergehende Fragen steht Ihnen das Team der Ukraine-Hotline zur Verfügung.
Anmeldung private Unterbringung via Schweizerische Flüchtlingshilfe
Auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) nimmt Angebote für Privatunterbringungen bei Gastfamilien entgegen. Bitte füllen Sie das Anmeldeformular auf der Webseite der Schweizerischen Flüchtlingshilfe aus.
Begleitung der Gastfamilien durch Caritas
Seit Juni 2022 werden die Gastfamilien und Gäste in Fragen des Zusammenlebens oder bei Schwierigkeiten von der Caritas Aargau unterstützt. Diese Unterstützung hat sich bewährt und trägt so zu einer möglichst stabilen Unterbringungssituation bei.
Das Angebot gilt seit 1. November 2022 neu für alle Gastgeberinnen und Gastgeber. Eine Begleitung kann von der Gemeinde, den geflüchteten Personen oder den Gastgebern angefragt werden. Gemäss der Leistungsvereinbarung des Kantons mit der Caritas dauert die Begleitung von Ukrainerinnen und Ukrainern in einer privaten Unterbringung maximal 6 Monate.
Wenn Sie Bedarf für eine Gastfamilien-Begleitung feststellen, erfolgt die Anmeldung direkt bei der Caritas Aargau:
CARITAS Aargau Gastfamilienbegleitung
gastfamilie@caritas-aargau.ch
Tel. 076 366 01 89 (Telefonzeiten: Montag bis Freitag, 9.00 bis 11.00 Uhr)
Im untenstehenden Merkblatt finden Sie Informationen zur Privatunterbringung, zum Registrierungsprozess und zu Leistungen der Sozialhilfe.