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Asyl- und Flüchtlingswesen

Nachzahlung Sozialhilfe an Flüchtlinge in Asylunterkünften

Bis zum 30. September 2020 wurde den anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen während ihres Aufenthalts in einer kantonalen oder kommunalen Asylunterkunft die Sozialhilfe nach den tieferen Asylansätzen ausgerichtet. Weil diese Praxis dem geltenden Recht widersprach, beschloss das Departement Gesundheit und Soziales die Änderung dieser Praxis per 1. Oktober 2020. Nun können Betroffene ihre Ansprüche rückwirkend bis 1. Oktober 2015 über ein Gesuchsformular geltend machen.

Im Rahmen einer Einzelfallprüfung entscheidet der Kantonale Sozialdienst über eine rückwirkende Zahlung von Sozialhilfe an gesuchstellende Flüchtlinge und Personen, die durch ein Härtefallgesuch den Ausweis B erhalten haben.

Die Betroffenen können ihre Ansprüche rückwirkend bis 1. Oktober 2015 geltend machen. Zur Anwendung kommt dabei eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Für die Gesuchstellung ist das entsprechende Gesuchsformular sowie das Merkblatt zu verwenden.

Gesuchsformular (PDF, 2 Seiten, 353 KB)

Merkblatt Nachzahlung Deutsch (PDF, 2 Seiten, 128 KB)
Merkblatt Nachzahlung Arabisch (PDF, 2 Seiten, 842 KB)
Merkblatt Nachzahlung Dari (PDF, 2 Seiten, 483 KB)
Merkblatt Nachzahlung Englisch (PDF, 2 Seiten, 199 KB)
Merkblatt Nachzahlung Französisch (PDF, 2 Seiten, 293 KB)
Merkblatt Nachzahlung Italienisch (PDF, 2 Seiten, 289 KB)
Merkblatt Nachzahlung Kurmandschi (PDF, 2 Seiten, 227 KB)
Merkblatt Nachzahlung Somali (PDF, 2 Seiten, 218 KB)
Merkblatt Nachzahlung Tamil (PDF, 3 Seiten, 303 KB)
Merkblatt Nachzahlung Tibetisch (PDF, 2 Seiten, 271 KB)
Merkblatt Nachzahlung Tigrinya (PDF, 2 Seiten, 624 KB)
Merkblatt Nachzahlung Türkisch (PDF, 2 Seiten, 292 KB)