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Angebot Integration

Integrationspolitik

Integration ist ein gegenseitiger Prozess zwischen schweizerischer und ausländischer Bevölkerung.

Grundsätze

Integration ist eine Querschnittsaufgabe. Sie findet primär in der Regelstruktur, in Schule, Berufsbildung, Arbeit, Gesundheitswesen etc. statt. Die spezifische Integrationsförderung stellt ergänzend dazu Angebote bereit, vor allem für Personen, welche die Angebote der Regelstruktur nicht ohne zusätzliche Unterstützung nutzen können, weil ihnen die Voraussetzungen dazu fehlen. Ausserdem unterstützt sie die Regelstrukturen bei der Umsetzung ihrer Integrationsaufgabe.

Integration ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Gemeinsam fördern sie mit der Gestaltung der Rahmenbedingungen und entsprechenden Angeboten die Integration der ausländischen Bevölkerung.

Ziel der Integration ist das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und der gegenseitigen Achtung und Toleranz.

Integration will Chancengerechtigkeit und damit den offenen Zugang zu Bildung, Arbeit und Gesellschaft auch für die ausländische Bevölkerung gewährleisten. Dabei wird Eigenverantwortung eingefordert.

Integration ist ein zweiseitiger Prozess. Sie setzt einerseits den Willen und die Bereitschaft der Migrantinnen und Migranten voraus, sich zu integrieren, und andererseits die Offenheit der Aufnahmegesellschaft sowie die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen durch den Staat.

Entwicklung der Integrationspolitik

Kanton

Seit 2009 unterstützt der Kanton mit Bundes- und Kantonsgeldern Massnahmen zur spezifischen Integrationsförderung.
Der Grosse Rat verabschiedete im Jahr 2005 fünf Leitsätze zur Integration. Auf deren Grundlage wurde 2008 das Konzept zur Integration der ausländischen Bevölkerung erarbeitet und vom Regierungsrat genehmigt. Ebenfalls im Jahr 2008 entstand mit der Teilrevision des EGAR der gesetzliche Rahmen für eine aktive Integrationspolitik im Kanton.
Im neuen Entwicklungsleitbild 2013—2022 bekräftigt der Regierungsrat seine Absicht, die Integration der im Aargau lebenden Ausländerinnen und Ausländer zu stärken.
Seit Januar 2014 wird die kantonale Integrationsförderung im Rahmen des Kantonalen Integrationsprogramms KIP umgesetzt. Aktuell läuft die zweite Programmperiode (2018-2021). Für die Umsetzung und Koordination ist die Sektion Integration und Beratung des Amts für Migration und Integration zuständig. Sie arbeitet eng mit den Regelstrukturen, den Gemeinden und verschiedenen anderen Akteuren der Integrationsförderung zusammen.

Seit 2009 berät und unterstützt die Migrationskommission den Regierungsrat bei der Integration der ausländischen Bevölkerung. Sie besteht aus 10 - 12 Mitgliedern und ist breit abgestützt. Die Kommission setzt sich aus Vertretungen der wichtigsten gesellschaftlichen Bereiche zusammen. Die Leitung liegt beim Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres.

Bereits seit 2008 koordiniert die Interdepartementale Fachgruppe für Integrationsfragen (FIF) integrationsrelevante Fragen sowie die interdepartementale Projektarbeit. Die FIF kommt regelmässig zusammen, um im Bereich Integration Erfahrungen auszutauschen sowie Synergien zu nutzen.Sie setzt sich aus Vertretungen der Departemente Gesundheit und Soziales (DGS), Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Bildung, Kultur und Sport (BKS), und Volkswirtschaft und Inneres (DVI) zusammen.

Bund

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist zuständig für alle ausländer- und asylrechtlichen Belange in der Schweiz und somit auch für die Integrationsförderung. Der Bund richtet seit 2001 finanzielle Beiträge an die Integrationsförderung in den Kantonen und Gemeinden aus. Seit 2014 schliesst der Bund mit allen Kantonen vierjährige Programmvereinbarungen (KIP) ab, welche die Massnahmen der spezifischen Integrationsförderung im jeweiligen kantonalen Kontext bündeln. Zusätzlich leistet der Bund über die Integrationspauschale Beiträge an die Integration von für vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen.

Weitere Informationen zur Entwicklung der Integrationspolitik auf Bundesebene:

Staatssekretariat für Migration (SEM)