Integration

Integration ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Das Thema betrifft verschiedene Bereiche des Lebens und ist daher eine Querschnittsaufgabe, die grundsätzlich in den Regelstrukturen wahrgenommen werden soll: Bei der Arbeit, in der Bildung oder im Alltag.
Integration ermöglicht das gesellschaftliche Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und der gegenseitigen Achtung und Toleranz. Integration soll Chancengerechtigkeit und damit den offenen Zugang zu Bildung, Arbeit und Gesellschaft auch für die ausländische Bevölkerung gewährleisten.
Zur Erreichung dieser Ziele unterstützen Bund, Kantone und Gemeinden die Integration der ausländischen Bevölkerung mit der Gestaltung der Rahmenbedingungen und entsprechenden Angeboten gemeinsam. Man spricht von einer Verbundaufgabe. Integration ist zudem eine Querschnittsaufgabe. Sie findet primär in der Regelstruktur, also in der Schule, bei der Arbeit, im Gesundheitswesen etc. statt.
Für Personen, die (noch) keinen oder nur einen eingeschränkten Zugang zu den Angeboten der Regelstruktur haben, stellt die spezifische Integrationsförderung ergänzende Angebote bereit. Ausserdem unterstützt sie die Regelstrukturen bei der Umsetzung ihrer Integrationsaufgabe.
Die Angebote der spezifischen Integrationsförderung richten sich an Migrantinnen und Migranten mit einem geregelten Aufenthaltsstatus sowie an anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge und Personen. Asylsuchende und Personen, die über keine Aufenthaltsbewilligung und damit keine längerfristige Perspektive in der Schweiz verfügen, haben keinen Anspruch auf Integrationsleistungen.
Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene werden vom Zeitpunkt des Asylentscheids bis zur Wohnsitznahme in einer Gemeinde im Rahmen des Case Management Integration (CMI) beraten.
Für die weitere Integrationsförderung hat der Kanton verschiedene Angebote zusammengestellt, welche die Gemeinden vor Ort nutzen können. Entsprechend dem Kantonalen Integrationsprogramm (KIP) unterstützt der Kanton die Gemeinden bei der Planung und Umsetzung von Massnahmen.
Arbeitsmarktliche Integration
Flüchtlinge können unter bestimmten Voraussetzungen an arbeitsmarktlichen Massnahmen teilnehmen. Sie müssen dafür keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben. Dies ist im Artikel 59d des Arbeitslosenversicherungsgesetzes festgehalten. Die Teilnahme an Kursen soll ihre Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern. Möglich sind etwa der Besuch eines Deutschkurses oder eines Staplerkurses.
In folgendem Merkblatt sind die wichtigsten Informationen und Voraussetzungen zusammen gefasst:
- Sektion Integration und Beratung
- Hallo Aargau
- Integration Aargau
- Kantonales Integrationsprogramm KIP2bis (PDF, 109 KB)
- Grundlagenpapier zur Zusammenarbeit Kanton – Gemeinden im Rahmen des Kantonalen Integrationsprogramms KIP (PDF, 10 Seiten, 252 KB)
- Liste der subventionierten Integrationsangebote im Förderbereich Soziale Integration 2022 (PDF, 3 Seiten, 175 KB)
- Subventionierte Deutschkurse 2022 (PDF, 2 Seiten, 715 KB)