
Personen aus dem Asylbereich, die sich für eine selbstständige Rückkehr interessieren oder entscheiden, erhalten eine kostenlose Beratung sowie Informationen über die Möglichkeiten der Rückkehrhilfe und die Wiedereingliederung im Herkunftsland.
Personen aus dem Asylbereich, die sich für eine selbstständige Rückkehr interessieren oder entscheiden, erhalten eine kostenlose Beratung sowie Informationen über die Möglichkeiten der Rückkehrhilfe und die Wiedereingliederung im Herkunftsland.
Die Rückkehrberatung ist kostenlos, unverbindlich, vertraulich und individuell. Die Beratung verpflichtet nicht zur Ausreise und hat keinen Einfluss auf ein noch hängiges Verfahren.
Dienstleistungen der Rückkehrhilfe sind Beratung, Abklärungen im Herkunftsland, finanzielle Starthilfe, medizinische Hilfe, Berufsprojekte, Ausbildungsprojekte, Wohnraummöglichkeiten und Organisation der Heimreise.
Rückkehrhilfe unterstützt Sie bei der Rückkehr in Ihr Herkunftsland. Sie erleichtert den Neuanfang und verbessert die Chancen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung.
Die Rückkehrberatung informiert Sie über die Möglichkeiten der Rückkehrhilfe und Reintegration. Sie unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Organisation der Rückreise und der Beschaffung von Reisedokumenten.
Die Rückkehrhilfe steht allen Asylsuchenden offen, die freiwillig und / oder selbstständig in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen. Auch anerkannte Flüchtlinge können Rückkehrhilfe beantragen. Sie steht auch Opfern und Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel offen, die sich in der Schweiz in einer Ausbeutungssituation befinden und in ihre Heimat oder in einen Drittstaat möchten.
Sie können Rückkehrhilfe sowohl während als auch nach Abschluss des Asylverfahrens beantragen. Insbesondere bei einem negativen Asylentschied ist es wichtig, die Möglichkeiten der Rückkehrhilfe zu prüfen und sich beraten zu lassen.
So erreichen Sie die Rückkehrberatung:
Email: rkb@ag.ch
Telefon: +41 (0)62 835 18 52 oder +41 (0)62 835 18 57
Sie können die Rückkehrberatung auch via Ihrer Betreuungsperson kontaktieren.
Der Schalter der Rückkehrberatung des Kantons Aargau befindet sich am der Bahnhofstrasse 88 in Aarau.
Im Aargau finden Sie die Rückkehrberatung an der Bahnhofstrasse 88 in Aarau. Im zweiten Stock des Bahnhofsgebäudes können Sie direkt am Schalter vorbeikommen oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
+41 (0)62 835 18 52 oder +41 (0)62 835 18 57
In den untenstehenden Artikeln erfahren Sie mehr über die Arbeit der Rückkehrberatung:
Die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) berät Migrantinnen und unterstützt sie dabei, sich gegen Ausbeutung und Gewalt zu wehren, ihre Rechte und Interessen durchzusetzen und Auswege aus schwierigen Situationen zu finden. Vertraulich und kostenlos.
Hier finden Sie mehr Informationen.
YouProject präsentiert Videos und Diashows von Personen, die sich asylrechtlich in der Schweiz aufgehalten haben und aus der Schweiz in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind.
Das Staatssekretariat für Migration SEM setzt die Rückkehrhilfe mit seinen Partnern, der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und den zuständigen kantonalen Stellen und Hilfswerken um: