Dienstleistungen für Private
Dienstleistungen für Private: Gesundheit & Soziales
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Behinderung
Dienstleistungen für Behinderung Dienstleistungen für Behinderung Organisation / Zuständigkeit Anmeldung zur Berechnung des individuellen Kostenbeitrags beim Aufenthalt in einer stationären Behinderteneinrichtungen einreichen Wenn der maximale Beitrag an die Kosten durch die Bewohnerin / den Bewohner einer stationären Behinderteneinrichtung nicht selber bezahlt werden kann, muss die SVA die individuelle Leistungskraft berechnen.
Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten
Erneuerung Anerkennung für Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen beantragen Gemäss Betreuungsgesetz bedarf der Betrieb von Einrichtungen einer Betriebsbewilligung oder Anerkennung. Die Dauer der Anerkennung ist auf die Dauer der Leistungsvereinbarung befristet. Für die Erneuerung der Anerkennung gelten die Bestimmungen über die Erteilung.
Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten
Ersatzbefreiung von der Wehrpflichtersatzabgabe beantragen Menschen mit erheblicher Behinderung sind von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit. Dies gilt für körperliche, geistige und psychische Behinderungen.
Sektion Wehrpflichtersatzabgabe
Lehrzeitverlängerung bei beruflicher Grundbildung beantragen Führt eine Krankheit oder ein Unfall zu mehrmonatigen Absenzen im Lehrbetrieb, so kann der Lehrbetrieb eine Lehrzeitverlängerung beantragen.
Abteilung Berufsbildung und Mittelschule
Selbstzahlerbestätigung für den Aufenthalt in einer stationären Behinderteneinrichtung einreichen Personen, die den maximalen Kostenbeitrag aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse selber zahlen können, müssen dies mit einer Selbstzahlerbestätigung bestätigen.
Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten
Vergütung von Schülertransporten in anerkannte Sonderschulen und Ambulatorien beantragen Für Aargauer Kinder und Jugendliche, die eine anerkannte Tagessonderschule oder eine anerkannte stationäre Sonderschule besuchen, und diese nicht selbständig zu Fuss oder mit dem Fahrrad erreichen können oder für welche die Sonderschule keinen Sammeltransport durchführt, werden den Eltern bzw. gesetzlichen Vertretern die notwendigen Transportkosten für das Zurücklegen des Schulwegs vergütet. Gleiches gilt für Transportkosten für Abklärungs-, Förder- oder Beratungsstunden der Heilpädagogischen Früherziehung.
Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten
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Krankenversicherung
Dienstleistungen für Krankenversicherung Dienstleistungen für Krankenversicherung Organisation / Zuständigkeit Ausserkantonale Hospitalisation: Kostengutsprache für ausserkantonale Behandlungen beantragen Nach Art. 41 Abs. 1bis des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) kann die versicherte Person für die stationäre Behandlung unter denjenigen Spitälern frei wählen, die auf der Spitalliste ihres Wohnkantons oder jener des Standortkantons aufgeführt sind. Der Versicherer und der Wohnkanton übernehmen bei stationärer Behandlung in einem Listenspital die Vergütung anteilsmässig nach Art. 49a KVG höchstens nach dem Tarif, der in einem Listenspital des Wohnkantons für die betreffende Behandlung gilt. Beansprucht die versicherte Person bei einer stationären Behandlung aus medizinischen Gründen ein nicht auf der Spitalliste des Wohnkantons aufgeführtes Spital, so übernehmen der Versicherer und der Wohnkanton die Vergütung anteilsmässig nach Art. 49a KVG zum Tarif des behandelnden Spitals. Mit Ausnahme des Notfalls ist dafür eine Bewilligung des Wohnkantons notwendig (Art. 41 Abs. 3 KVG).
Kantonsärztlicher Dienst
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Prävention
Dienstleistungen für Prävention Dienstleistungen für Prävention Organisation / Zuständigkeit Alkoholzehntel: Antragsgesuch einreichen Der Reinertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) wird jedes Jahr zwischen dem Bund (90 %) und den Kantonen (10 %) aufgeteilt, aufgeschlüsselt im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungszahl. Der Anteil der Kantone – der sog. Alkoholzehntel – ist zweckgebunden: Er muss zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Alkoholismus sowie von Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauch verwendet werden. Die Mittel des Alkoholzehntels werden einerseits zur (Mit-)Finanzierung der Suchthilfeangebote im Kanton verwendet, andererseits werden sie auf Gesuch hin auch zur Unterstützung und Förderung innovativer Projekte im Kanton eingesetzt.
Fachstelle Sucht
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Soziale Sicherheit
Dienstleistungen für Soziale Sicherheit Dienstleistungen für Soziale Sicherheit Organisation / Zuständigkeit Aufnahme ins Institutionenverzeichnis beantragen Um die höchste Aktualität der Einträge sicherzustellen, werden die eingetragenen Institutionen in den Aktualisierungsprozess eingebunden. Treten Änderungen ein, können Sie Ihre Daten direkt im Institutionenverzeichnis vornehmen. Den Beschreibungstext zu Ihrer Einrichtung können sie selbst bestimmen.
Kantonaler Sozialdienst
Opferhilfe Aargau: Beiträge an Anwaltskosten beantragen Fachbereich Opferhilfe
Opferhilfe Aargau: Genugtuung und/oder Entschädigung beantragen Unabhängig von der finanziellen Situation können das Opfer und seine Angehörigen eine Genugtuung verlangen, wenn sie durch die Straftat besonders schwer beeinträchtigt wurden. Hingegen ist der Anspruch auf eine Entschädigung für den durch die Straftat erlittenen Schaden (z.B. Erwerbsausfall oder Versorgerschaden) abhängig vom Einkommen des Opfers.
Fachbereich Opferhilfe
Swisslos-Fonds-Unterstützungsbeiträge beantragen (alle weiteren Projekte) Nachfolgend erhalten Sie einen allgemeinen Überblick über das Beantragen einer Swisslos-Fonds-Unterstützung im Kanton Aargau.
Abteilung Finanzen
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Sucht & Drogen
Dienstleistungen für Sucht & Drogen Dienstleistungen für Sucht & Drogen Organisation / Zuständigkeit Opiatsubstitution beantragen Die Behandlung betäubungsmittelabhängiger Personen mit einem Ersatz (Methadon, Subutex) erfordert eine kantonale Bewilligung, die dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin vom Kantonsarzt erteilt wird.
Kantonsärztlicher Dienst