Unterstützung für Projekte zur Wiederbewaldung beantragen
Projekte des Massnahmenpakets Wiederbewaldung laufen im öffentlichen Wald im Rahmen der Vereinbarungen über die Pflege und die Verjüngung des Waldes. Projekte sind aber auch im Privatwald möglich und können hier beantragt werden.
Voraussetzungen
- Waldbesitz im Kanton Aargau
- Projekte des Massnahmenpakets Wiederbewaldung laufen im öffentlichen Wald im Rahmen der Vereinbarungen über die Pflege und die Verjüngung des Waldes. Projekte sind aber auch im Privatwald möglich. Es gelten in jedem Fall die Erläuterungen (PDF, 617 KB)
Ablauf
- Interessierte Privatwaldbesitzerinnen und Privatwaldbesitzer wenden sich an die Revierförsterin oder den Revierförster(öffnet in einem neuen Fenster). Dieser beurteilt, ob ein Projekt möglich und sinnvoll ist.
- Projektgesuche werden von der Revierförsterin oder dem Revierförster unterschrieben und vom Kreisforstamt bewilligt.
- Nach der Ausführung werden sie von der Kreisförsterin oder dem Kreisförster abgenommen.
- Erst danach erfolgt die Auszahlung der Beiträge. Es besteht eine vertragliche Verpflichtung, Bestände während rund 20 Jahren gemäss Projektziel zu pflegen.
Benötigte Unterlagen
Für Projekte braucht es das entsprechende Formular mit Planbeilage und Einzahlungsschein sowie im Privatwald eine unterschriebene Gewährleistungserklärung. Für einen Beitrag zur Verhütung gegen Schäden durch Rotwild muss bei Bedarf zusätzlich das entsprechende Formular eingereicht werden.
Fristen und Termine
Gesuche können laufend bei der Revierförsterin oder dem Revierförster(öffnet in einem neuen Fenster) eingereicht werden.
Kosten
Keine.
Rechtliche Grundlagen
Formulare & Online-Dienstleistungen
Formular Naturverjüngung mit Ergänzungspflanzung (PDF, 2 Seiten, 161 KB)
Formular Eiche Trupp 2025-2028(öffnet in einem neuen Fenster)
Formular Wildschadenverhütung Rotwild 2025-2028(öffnet in einem neuen Fenster)
Gewährleistungserklärung 2025-2028(öffnet in einem neuen Fenster)