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Waffen-Ausnahmebewilligung beantragen

Hier finden Sie Informationen, um eine Ausnahmebewilligung zu beantragen. (Kein Einreichen eines Strafregisterauszug mehr erforderlich)

Unterlagen benötigt

Voraussetzungen

Sie haben die Merkblätter studiert und sich über die gesetzlichen Bestimmungen informiert.

Pro Gesuch wird in der Regel eine Waffe bewilligt.

Waffen:

Seriefeuerwaffen, zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaute Seriefeuerwaffen, Schalldämpfer, Nachtzielgeräte, Granatwerfer, etc.

Ablauf

Ausgefülltes Formular mit Beilagen per Post senden an:
Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, Postfach 3502, 5001 Aarau

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes Formular
  • Beilagen gemäss Gesuchsformular
  • Die Einreichung eines Strafregisterauszugs ist seit 23.01.2023 nicht mehr erforderlich (Online-VOSTRA-Zugriff)

Fristen und Termine

Keine

Kosten

CHF 150.00 pro Ausnahmebewilligung / Waffe (Ausnahme Erbgang)

Anleitungen

Die Weisungen über die Aufbewahrung von Waffen mit Ausnahmebewilligungen sind zu beachten.

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