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Waffen-Ausnahmebewilligung beantragen

Hier finden Sie Informationen, um eine Ausnahmebewilligung zu beantragen. (Kein Einreichen eines Strafregisterauszug mehr erforderlich)

Hinweis:

Unterlagen benötigt

Voraussetzungen

Sie haben die Merkblätter studiert und sich über die gesetzlichen Bestimmungen informiert.

Pro Gesuch wird in der Regel eine Waffe bewilligt.

Waffen:

Seriefeuerwaffen, zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaute Seriefeuerwaffen, Schalldämpfer, Nachtzielgeräte, Granatwerfer, etc.

Ablauf

Ausgefülltes Formular mit Beilagen per Post senden an:
Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, Postfach 3502, 5001 Aarau

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes Formular
  • Beilagen gemäss Gesuchsformular
  • Die Einreichung eines Strafregisterauszugs ist seit 23.01.2023 nicht mehr erforderlich (Online-VOSTRA-Zugriff)

Fristen und Termine

Keine

Kosten

CHF 150.00 pro Ausnahmebewilligung / Waffe (Ausnahme Erbgang)

Anleitungen

Die Weisungen über die Aufbewahrung von Waffen mit Ausnahmebewilligungen sind zu beachten.

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Unterlagen benötigt