Waffen-Ausnahmebewilligung beantragen
Hier finden Sie Informationen, um eine Ausnahmebewilligung zu beantragen. (Kein Einreichen eines Strafregisterauszug mehr erforderlich)
Unterlagen benötigt
Voraussetzungen
Sie haben die Merkblätter studiert und sich über die gesetzlichen Bestimmungen informiert.
Pro Gesuch wird in der Regel eine Waffe bewilligt.
Waffen:
Seriefeuerwaffen, zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaute Seriefeuerwaffen, Schalldämpfer, Nachtzielgeräte, Granatwerfer, etc.
Ablauf
Ausgefülltes Formular mit Beilagen per Post senden an:
Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, Postfach 3502, 5001 Aarau
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes Formular
- Beilagen gemäss Gesuchsformular
- Die Einreichung eines Strafregisterauszugs ist seit 23.01.2023 nicht mehr erforderlich (Online-VOSTRA-Zugriff)
Fristen und Termine
Keine
Kosten
CHF 150.00 pro Ausnahmebewilligung / Waffe (Ausnahme Erbgang)
Anleitungen
Die Weisungen über die Aufbewahrung von Waffen mit Ausnahmebewilligungen sind zu beachten.
Formulare & Online-Dienstleistungen
- Merkblatt Weisung Ausnahmebewilligung (PDF, 17 KB)
- Formular Gesuch Erteilung Ausnahmebewilligung für den Erwerb von verbotenen Waffen und verbotenem Waffenzubehör (RTF, 235 KB)
- Formular Gesuch Erteilung Ausnahmebewilligung für den Erwerb von verbotenen Waffen und verbotenem Waffenzubehör (PDF, 47 KB)
Unterlagen benötigt