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Verlängerungen von Kurzaufenthaltsbewilligung L EU/EFTA zur Stellensuche

Die Bewilligung kann bis zu einem Jahr verlängert werden, wenn die Voraussetzungen (siehe unten) erfüllt sind.

Voraussetzungen

  • Gesuchstellende Person hat Staatsbürgerschaft eines EU/EFTA-Staats oder Anspruch aus dem Freizügigkeitsabkommen (bei Drittstaatsangehörigen)
  • Nachgewiesene Suchbemühungen
  • begründete Aussicht auf eine Beschäftigung
  • genügend finanzielle Mittel

Ablauf

  • EU/EFTA-Staatsangehörige stellen ein schriftliches Gesuch um eine Kurzaufenthaltsbewilligung L EU/EFTA.
  • Nach erfolgter Gesuchszustellung teilt das MIKA der ausländischen Person schriftlich mit, welche Unterlagen zwingend nachzureichen sind.
  • Im Falle positiver Gesuchsbeurteilung stellt das MIKA den Ausländerausweis aus und leitet diesen an die Wohngemeinde weiter.
  • Die Gemeinde fordert die ausländische Person anschliessend auf, den Ausländerausweis gegen Erstattung der anfallenden Gebühren abzuholen.

Benötigte Unterlagen

  • Vermögens- und Einkommensausweis (wie wird der Aufenthalt zur Stellensuche finanziert?)
  • gültiger Pass oder Identitätsausweis
  • ein aktuelles farbiges Passfoto
  • Die gesuchstellende Person hat ihre bisherigen Stellensuchbemühungen samt schriftlicher Absagen der kontaktierten, potenziellen Arbeitgebenden dem Gesuch beizulegen

.

Fristen und Termine

Das Gesuch ist rechtzeitig vor Ablauf der Bewilligung zu stellen.

Kosten

Dieses Verfahren ist gebührenpflichtig.

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Keine.