Verlängerung Niederlassungsbewilligung für Nicht-EU/EFTA Angehörige (Ausweis C)
Obwohl die Niederlassungsbewilligung selbst unbefristet ist, wird der Ausländerausweis für Niedergelassene zur Kontrolle mit einer Laufzeit von fünf Jahren ausgestellt. Der Ausländerausweis muss spätestens 14 Tage vor Ablauf der Laufzeit des Ausweises der Wohngemeinde zur Verlängerung vorgelegt werden.
Voraussetzungen
Die ausländische Person muss Wohnsitz im Kanton Aargau haben und im Besitz einer Niederlassungsbewilligung (Nicht-EU/EFTA) sein.
Ablauf
- Zweieinhalb Monate vor Ablauf der Aufenthaltsbewilligung erhält die ausländische Person vom Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Verfallsanzeige zugestellt.
- Die Verfallsanzeige muss von der ausländischen Person vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
- Die Verfallsanzeige und eine Kopie des gültigen Reisepasses sind der jeweiligen Wohngemeinde abzugeben.
- Die Wohngemeinde überprüft die Verfallsanzeige und leitet dieses an das MIKA weiter.
Homepage des Staatssekretariats für Migration
Benötigte Unterlagen
- Verfallsanzeige
- Kopie des gültigen Reisepasses
Fristen und Termine
Spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kontrollfrist der Bewilligung muss die Verfallsanzeige samt einer Kopie des gültigen Reisepasses der Wohngemeinde abgegeben werden. Aufgrund eventuell längerer Bearbeitungszeit empfiehlt das MIKA, die Verfallsanzeige früher bei der Gemeinde abzugeben.
Kosten
Dieses Verfahren ist gebührenpflichtig.
Rechtliche Grundlagen
- Ausländer- und Integrationsgesetz AIG(SR 142.20)
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit VZAE (142.201)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Keine.