Verlängerung Niederlassungsbewilligung für EU/EFTA Angehörige (Ausweis C)
Die Verfallsanzeige der Niederlassungsbewilligung EU/EFTA muss spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kontrollfrist der Bewilligung zusammen mit einer Kopie des gültigen Reisepasses der Wohngemeinde vorgelegt werden.
Voraussetzungen
Die ausländische Person muss Wohnsitz im Kanton Aargau haben und im Besitz einer Niederlassungsbewilligung EU/EFTA sein.
Ablauf
- Zweieinhalb Monate vor Ablauf der Aufenthaltsbewilligung erhält die ausländische Person vom Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Verfallsanzeige zugestellt.
- Die Verfallsanzeige muss von der ausländischen Person vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
- Die Verfallsanzeige und eine Kopie des gültigen Reisepasses sind der jeweiligen Wohngemeinde abzugeben.
- Die Wohngemeinde überprüft die Verfallsanzeige und leitet diese an das MIKA weiter.
- Das MIKA prüft, ob die ausländische Person die Voraussetzungen für eine Bewilligung erfüllt.
- Wird eine neue Bewilligung erteilt, stellt das MIKA diese der Wohngemeinde zu.
- Die Wohngemeinde fordert die ausländische Person auf, den Ausländerausweis unter Erstattung der anfallenden Gebühren abzuholen.
Homepage des Staatssekretariats für Migration
Benötigte Unterlagen
- Verfallsanzeige
- Kopie des gültigen Reisepasses
Fristen und Termine
Spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kontrollfrist der Bewilligung muss die Verfallsanzeige samt einer Kopie des gültigen Reisepasses der Wohngemeinde abgegeben werden. Aufgrund eventuell längerer Bearbeitungszeit empfiehlt das MIKA, die Verfallsanzeige früher bei der Gemeinde abzugeben.
Kosten
Dieses Verfahren ist gebührenpflichtig.
Rechtliche Grundlagen
- Ausländer- und Integrationsgesetz AIG (SR 142.20)
- Verordnung über den freien Personenverkehr VFP (SR 142.203)
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit VZAE (SR 142.201)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Keine