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Umwandlung Aufenthaltsbewilligung F in B

Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (Ausweis F) haben die Möglichkeit, ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung B zu stellen.

Voraussetzungen

Vorläufig aufgenommene Personen, die im Kanton Aargau wohnhaft sind und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben, können ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung stellen.

Ablauf

  • Beim MIKA ist ein persönliches Gesuch einzureichen.
  • Nach einer positiven Gesuchsprüfung durch das MIKA müssen die Unterlagen dem Staatssekretariat für Migration (SEM) zur Zustimmung unterbreitet werden.
    Staatssekretariat für Migration (SEM)
  • Wenn das SEM die Zustimmung erteilt, wird der Gesuchsteller durch das MIKA persönlich informiert.
  • Bei einem negativen Gesuchsausgang kann der Gesuchsteller eine einsprachefähige Verfügung verlangen. Für weitere Informationen siehe unter Rechtsschutz.

Benötigte Unterlagen

Dem Gesuch sind die folgenden Unterlagen beizulegen:

  • Schriftliche Bestätigung der Sozialen Dienste Ihrer Wohngemeinde betreffend einen allfälligen Bezug von Fürsorgeleistungen während der letzten zwei Jahre
  • Betreibungsregisterauszug aller volljährigen gesuchstellenden Personen
  • Arbeitgeberbestätigung betreffend ungekündigtes Arbeitsverhältnis von allen erwerbstätigen Personen
  • Kopie Arbeitsvertrag oder Berufsausbildungsvertrag
  • Lohnabrechnungen der letzten sechs Monate von allen erwerbstätigen Personen
    Bei Bezug einer AHV- oder IV-Rente durch die gesuchstellende Person: entsprechende Verfügung
  • Bericht der Schule / des Lehrbetriebs über die Integration der betreffenden Person
  • Kopie des Mietvertrags
  • Aktuelle Zeugniskopien der betreffenden Person
  • Bestätigung betreffend die Teilnahme an Beschäftigungsprogrammen oder Integrationsprojekten
  • Gültige heimatliche Reisepässe aller Familienmitglieder sofern keine Flüchtlingseigenschaft
  • Bestätigung über besuchte Deutsch- und / oder Weiterbildungskurse (Deutsch Niveau A1 des Europäischen Sprachenportfolios)
  • Sprachnachweis
    Die Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Referenzniveau A1 des Europäischen Sprachportfolios entsprechen und sind mittels Fide-anerkanntem Sprachzertifikat zu belegen. Informationen zu den vom MIKA anerkannten Sprachzertifikaten sowie die Liste mit den akkreditierten Nachweisinstituten können Sie unter folgendem Link entnehmen: www.fide-info.ch
  • Sofern vorhanden: Bestätigung betreffend Mitgliedschaft in einem Verein sowie weitere Belege über Integrationsbemühungen und das Bestehen eines sozialen Netzes (z. B. Empfehlungsschreiben von Freunden und/oder Bekannten, Vereinen etc.)
  • Vollmacht zur Vertretung von volljährigen Kindern oder anderen erwachsenen Personen
  • Bei Arbeitsunfähigkeit: aktuelles detailliertes ärztliches Attest
  • Belege betreffend Arbeitssuchbemühungen (nur bei Arbeitslosigkeit)

Das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau (MIKA) behält sich vor, weitere und/oder andere Unterlagen einzufordern.

Fristen und Termine

Keine.

Kosten

Das Verfahren ist gebührenpflichtig.

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Merkblatt A1340: Umwandlung der vorläufigen Aufnahme (Ausweis F) in eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) bei Vorliegen eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalls (PDF, 2 Seiten, 148 KB)