Standortbewilligung für Explosivstoffe & Feuerwerke beantragen
Die Industrie- und Gewerbeaufsicht überprüft die Pläne von Bauten zur Herstellung und/oder Lagerung von Sprengmitteln. Damit sollen Personen und die Umwelt geschützt werden.
Voraussetzungen
Die Herstellung, Lagerung inklusive Transport und Verkauf sind an verschiedene Voraussetzungen gebunden, insbesondere:
- Herstellen von Sprengstoff, gemäss SPrstV Art. 70
- Lagern von Sprengstoff gemäss SPrstV Art. 71–73
- Bauliche Anforderungen und Mindestabstände genäss SPrstV Art. 74–83
Ablauf
Schritt 1:
Gerne führen wir mit Ihnen vorgängig eine Planbesprechung durch. Rufen Sie uns einfach an.
Schritt 2:
Reichen Sie die Planunterlagen vor Baubeginn in zweifacher Ausführung (inklusive dem Beschreibungsformular für Bauten) bei der Gemeinde ein. Diese leitet die Unterlagen an uns weiter. Wir prüfen die Unterlagen und erteilen bei Erfüllung der Anforderungen eine Plangenehmigung bzw. eine Standortbewilligung für Sprengmittellager.
Benötigte Unterlagen
Pläne, Formulare und Angaben zum Lagergut in zweifacher Ausführung.
Fristen und Termine
Keine
Kosten
Nach Aufwand Fr.150.-/h.
Rechtliche Grundlagen
- Sprengstoffgesetz SprstG (SR 941.41)
- Sprengstoffverordnung SprstV (SR 941.411)
- Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SAR 565.113)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Das Gesuch um eine Standortbewilligung für Sprengmittellager erfolgt via "Beschreibungsformular für Bauten". Es sind genaue Angaben zum Lagergut erforderlich.
Beschreibungsformular für Bauten (PDF, 4 Seiten, 870 KB)